04 Finanzdirektion

Die Finanzdirektion übernimmt verwaltungsinterne Querschnittaufgaben in den Bereichen Finanzen, Steuern, Personal, Informatik und Materialbeschaffung. Diese umfassen die Planung und die Steuerung der Verwaltungstätigkeit sowie Dienstleistungen.

Planungen im KEF 2026-2029

In den Jahren 2026–2029 plant die Finanzdirektion, die Digitalisierung ihrer Leistungen weiter fortzuführen. Wesentliche Vorhaben wie die Einführung des Digitalen Arbeitsplatzes, der Plattformen und Rechenzentren, der HCM-Standard-Lösung sowie des Planungs- und Budgetierungstools und des Kreditcontrolling-Tools eVorhaben werden abgeschlossen. In diesem Kontext liegt ein Schwerpunkt der Direktion auf der Sicherstellung der Informationssicherheit.

Ein finanzpolitischer Schwerpunkt ist die Selbstfinanzierung von Infrastrukturinvestitionen, die den Kanton als Wohn- und Arbeitsort attraktiv erhalten. Dazu wird der Regierungsrat dem Kantonsrat neben einer weiterhin zurückhaltenden Haushaltführung beantragen, dem Kanton neu einen geringen Anteil an den in den letzten Jahren stark gestiegenen Grundstückgewinnsteuern zukommen zu lassen. Die finanzpolitischen Handlungsspielräume des Kantons bleiben dabei erhalten, mit einer stabilen Verschuldung sowie exzellenten Konditionen an den Kapitalmärkten (AAA-Beurteilung durch Standard & Poor's sowie Fitch) bei gleichzeitiger Steigerung der Standortattraktivität.

Leistungsgruppen

Die Finanzdirektion beinhalte folgende Leistungsgruppen:

  • 4000 Generalsekretariat
  • 4100 Finanzverwaltung
  • 4400 Steuern Betriebsteil
  • 4500 Personalamt
  • 4610 Amt für Informatik
  • 4620 IKT-Sicherheitsbeauftragter
  • 4700 Drucksachen und Material
  • 4910 Steuererträge
  • 4921 Schadenausgleich
  • 4930 Zinsen und Beteiligungen
  • 4950 Sammelpositionen
  • 4960 Nationaler Finanzausgleich
  • 4980 Gemeinnütziger Fonds

Kontakt

Finanzdirektion

Adresse

Walcheplatz 1
Postfach
8090 Zürich
Route (Google)

E-Mail

generalsekretariat-fd@zh.ch

WICHTIG:

Diese E-Mail-Adresse ist nur für allgemeine Anliegen und Anfragen bestimmt. Rechtswirksame Mitteilungen wie Verfahrenseingaben sind darüber nicht möglich. Sie werden nur unterzeichnet auf Papier entgegengenommen.