Die Zürcher Gemeinden können sich für drei verschiedene Unterstützungspakete bewerben. Mit den interaktiven Spielinstallationen SUTU und TORO bringt das Sportamt nach der SportBox erneut eine Schweizer Premiere in den Kanton Zürich. Die Finanzierung des Impulsprogramms erfolgt mit Mitteln aus der Liquidation der Sport-Toto-Gesellschaft.
15 x 25'000 Franken für Sport-Installationen
Das Sportamt vergibt an 15 Gemeinden mit weniger als 10'000 Einwohnerinnen und Einwohner je 25'000 Franken für den Bau einer frei zugänglichen Sportinstallation. Zum Beispiel Outdoorfitness-Anlagen, Boulder-Installationen, Parkour- oder Skater-Elemente etc.
Was sind die Bedingungen?
Vorteile:
- Die Einwohnerzahl liegt unter 10'000.
- Die Investitionskosten betragen mindestens 30'000 Franken.
- Die Realisierung erfolgt nach Möglichkeit im Jahr 2026.
- Die Anlage entspricht den Wünschen und Bedürfnissen der Bevölkerung.
- Die Anlage ist öffentlich zugänglich und gut erreichbar.
Wie wird entschieden, welche Gemeinde
einen Beitrag erhält?
Wenn mehr als 15 Bewerbungen eingehen, die alle Kriterien erfüllen, entscheidet eine Jury der Sicherheitsdirektion über die Vergabe der Beiträge.
Wie kann sich meine Gemeinde
bewerben?
Bewerbungen können bis zum 31. März 2026 via Online-Formular eingereicht werden.
Interaktive Ballwand SUTU
Das Sportamt sorgt für eine Schweizer Premiere und rüstet fünf Outdoor-Sportanlagen im Kanton Zürich mit einer interaktiven Torwand aus.
Die interaktive Torwand SUTU ist eine Bereicherung für jede Outdoor-Sportanlage und jeden Schulhausplatz. Sie bringt das beliebte Wand-Ab-Spiel auf das nächste Niveau und macht einfach Spass. Die SUTU-Ballwand ist für verschiedene Ballsportarten geeignet und verfügt über 16 leuchtende Flächen, die registrieren, wenn sie mit einem Ball getroffen werden. Es können verschiedene Spielformen aktiviert werden.
Wie wird entschieden, welche Gemeinde
einen Beitrag erhält?
Wenn mehr als 5 Bewerbungen eingehen, die alle Kriterien erfüllen, entscheidet eine Jury der Sicherheitsdirektion über die Vergabe der Beiträge.
Wie kann sich meine Gemeinde
bewerben?
Interessenten melden sich für weitere Informationen per Mail beim Sportamt (martina.kropf@sport.zh.ch). Bewerbungen können von Januar 2026 bis 31. März 2026 via Online-Formular eingereicht werden.
Was sind die Bedingungen?
Vorteile:
- Die SUTU-Torwand wird auf einer stark frequentierten für Kinder und Jugendliche einfach erreichbaren (Schul-)Sportanlage platziert.
Vorteile:
- Die Gemeinde verpflichtet sich, dass die SUTU-Torwand an sieben Tagen pro Woche öffentlich zugänglich ist und genutzt werden kann.
Vorteile:
- Die Gemeinde stellt den Betrieb, den Unterhalt und die Wartung der SUTU-Torwand sicher.
Vorteile:
- Der vorgesehene Standort eignet sich hinsichtlich Grösse und Qualität des Spielfeldes für die Installation der SUTU-Torwand.
- Der vorgesehene Standort weist einen einwandfreien Bodenbelag auf (Kunstrasen, Kunststoff, Asphalt, Beton).
- Der vorgesehene Standort verfügt über die Möglichkeit die SUTU-Torwand mit Strom zu versorgen.
Für die Vorabklärung und die Umsetzung der SUTU-Torwand auf den ausgewählten Sportanlagen arbeitet das Sportamt mit einem namhaften Schweizer Sportanlagenbauer zusammen. Weitere technische Anforderungen und Spezifikationen folgen.
Interaktives Spielfeld TORO
Das Sportamt bringt TORO zum ersten mal in die Schweiz. Fünf Outdoor-Sportanlagen im Kanton Zürich können mit einem Kleinspielfeld TORO ausgestattet werden.
Das interaktive Kleinspielfeld TORO (17m x 17m) bringt Spielspass für alle und sorgt für viel Bewegung im Spiel. Das innovative Spielfeld verfügt über vier digitale Tore, Banden für die Spielfeldbegrenzung und farbige Bodenzeichnungen. Die digitalen Felder registrieren Tore und bieten auf Knopfdruck einen Vielzahl an verschiedenen Spielformen.
Wie wird entschieden, welche Gemeinde
einen Beitrag erhält?
Wenn mehr als 5 Bewerbungen eingehen, die alle Kriterien erfüllen, entscheidet eine Jury der Sicherheitsdirektion über die Vergabe der Beiträge.
Wie kann sich meine Gemeinde
bewerben?
Interessenten melden sich für weitere Informationen beim Sportamt (martina.kropf@sport.zh.ch). Bewerbungen können von Januar 2026 bis 31. März 2026 via Online-Formular eingereicht werden.
Was sind die Bedingungen?
Vorteile:
- Das TORO-Spielfeld wird auf einer stark frequentierten für Kinder und Jugendliche einfach erreichbaren (Schul-)Sportanlage platziert.
Vorteile:
- Die Gemeinde verpflichtet sich, dass TORO an sieben Tagen pro Woche öffentlich zugänglich ist und genutzt werden kann.
Vorteile:
- Die Gemeinde stellt den Betrieb, den Unterhalt und die Wartung des TORO-Kleinspielfeds sicher.
Vorteile:
- Der vorgesehene Standort eignet sich hinsichtlich Grösse und Qualität des Spielfeldes für die Installation von TORO L (17m x 17m).
- Der vorgesehene Standort weist einen einwandfreien Bodenbelag auf (Kunstrasen, Kunststoff). Oder die Gemeinde übernimmt die Kosten für die Installation eines geeigneten Bodenbelags.
- Der vorgesehene Standort verfügt über die Möglichkeit das TORO-Spielfeld mit Strom zu versorgen.
Für die Vorabklärung und die Umsetzung von TORO auf den ausgewählten Sportanlagen arbeitet das Sportamt mit einem namhaften Schweizer Sportanlagenbauer zusammen. Weitere technische Anforderungen und Spezifikationen folgen.
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Sportamt – Sportförderung