Details
Allgemeine Bestimmungen
Die Wegleitung gilt für Institutionen gemäss IFEG, die je Leistungsbereich Wohnen, Tagesgestaltung oder Arbeit mindestens vier erwachsene Personen begleiten, betreuen oder beschäftigen.
Die Institutionen gemäss IFEG setzen sich dafür ein, dass die Menschen mit Behinderung in ihrer Selbst- und Mitbestimmung, Wahlfreiheit sowie in ihrer Teilhabe unterstützt und befähigt werden. Sie stellen sicher, dass ihre Angebote in den Institutionen die Lebensqualität von Menschen mit Behinderung unterstützen und fördern.
Kontakt
Kantonales Sozialamt - Abteilung Soziale Angebote
Projektteam Umsetzung SEBE