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Allgemeine Bestimmungen
Menschen mit Behinderung ist gemäss Übereinkommen der UNO über die Rechte von Menschen mit Behinderung (UNO-BRK) eine gleichberechtigte und selbstbestimmte Teilhabe an der Gesellschaft zu ermöglichen und ihre Chancengleichheit zu fördern. Die Teilhabe, Mitbestimmung und Wahlfreiheit für Menschen mit Behinderung sind sicherzustellen, dazu gehört eine unabhängige Lebensführung und der Einbezug in die Gemeinschaft.
Die vorliegende Wegleitung über die Anerkennung von institutionellen Angeboten für Menschen mit Behinderung gemäss dem Bundesgesetz über Institutionen zur Förderung der Eingliederung invalider Personen (IFEG) vom 6. Oktober 2006 stützt sich auf das Gesetz über den selbstbestimmten Leistungsbezug durch Menschen mit Behinderung (SLBG) vom 28. Februar 2022 sowie auf die Verordnung über den selbstbestimmten Leistungsbezug durch Menschen mit Behinderung (SLBV) vom 19. April 2023. Das Gesetz ermöglicht Menschen mit Behinderung, selbst zu entscheiden, wo sie leben und wie sie begleitet und betreut werden möchten.
Kontakt
Kantonales Sozialamt - Abteilung Soziale Angebote
Projektteam Umsetzung SEBE