Informationen zu den Entlassungen

Auf dieser Seite finden Sie alle relevanten Informationen zu den diesjährigen Entlassungen aus der Armee und der Militärdienstpflicht.

Aufgebot erhalten - Terminkonflikt

Wenn Sie den Termin aus zwingenden Gründen nicht wahrnehmen können, müssen Sie eine Verschiebung beantragen oder ein Dispensationsgesuch einreichen.
Es werden nur schriftliche Verschiebungs- oder begründete Dispensationsgesuche behandelt, die per Webformular bis zum 31. Oktober 2024 zugestellt werden.
 

Einrücken

Tenü

TAZ 90, Code B-E 420.
Nach Abgabe des TAZ 90 treten Sie die Rückreise in ziviler Kleidung an.

Einrückungsort

Kaserne Reppischtal, 8903 Birmensdorf

Datum und Uhrzeit gemäss persönlichem Aufgebot.

Pflichten

Die Teilnahme ist obligatorisch. Wer dieser Aufforderung unentschuldigt nicht nachkommt, wird mit einer Disziplinarbusse bestraft (MStG Art. 180 Abs. 1 lit. a).

Sold & Erwerbsersatz

Die Verordnung über die Verwaltung der Armee (VBVA; SR 510.30) legt in Art. 12 fest, dass für die Teilnahme an der Entlassungsinspektion kein Diensttag, kein Sold und kein Erwerbsersatz (EO) angerechnet und ausgerichtet wird.

Die Entlassungsinspektion ist ein Amtstermin. Der Arbeitgeber muss dem
Arbeitnehmer für die Erfüllung einer gesetzlichen Pflicht die Zeit gewähren
und Lohn entrichten (OR Art. 324a).

Schiesspflicht

Im Entlassungsjahr sind Sie nicht mehr schiesspflichtig, ausser wenn Sie die persönliche Waffe ins Eigentum übernehmen möchten und die Schiessbedingungen noch nicht erfüllt haben.

Ausrüstung

Zur Inspektion sind das Aufgebot, das Dienstbüchlein und die rückgabepflichtigen Ausrüstungsgegenstände (gem. Checkliste) mitzubringen. Die nicht rückgabepflichtigen Artikel (z.B. Musikinstrument, Helm 71, Hemden, Effektentasche, Reglemente usw.), können behalten oder am Entlassungstag abgegeben werden.

Fehlende Ausrüstungsgegenstände

Die rückgabepflichtigen Artikel, die verloren gegangen sind oder nicht am Entlassungstag zurückgegeben werden, müssen mit Bargeld vor Ort bezahlt werden. Es gibt keine Möglichkeit mit Kredit-/Debitkarte zu bezahlen.

Hinweis zur persönlichen Waffe

Alle Waffen sind gereinigt und gefettet zur Entlassung mitzubringen.

Freiwillig hinterlegte Waffen müssen vor der Ausrüstungsabgabe im Zeughaus / Retablierungsstelle abgeholt werden.

Sofern Sie Ihre Waffe zu Eigentum übernehmen möchten, beachten Sie bitte die nachfolgenden Informationen. Nach der Entlassungsinspektion kann kein Eigentumsanspruch mehr geltend gemacht werden.

Waffen, die ins Eigentum übergehen, werden durch die LBA entsprechend gekennzeichnet.
 

Eigentumsanspruch

Der Eigentumsanspruch kann geltend gemacht werden, wenn der Angehörige der Armee:

  • einen gültigen Waffenerwerbsschein (nicht älter als 6 Monate) vorweist;
  • mit dem Sturmgewehr 90 in den letzten drei Jahren (2022, 2023, 2024), mindestens vier Bundesübungen (z.B. dreimal das Obligatorische Programm und einmal das Feldschiessen (300 m) absolviert hat und dies im Schiessbüchlein oder im Militärischen Leistungsausweis eingetragen ist;
  • mit einer Pistole ausgerüstet ist (diese kann ohne Schiessnachweis ins Eigentum übernommen werden). Die Pistole 12/15 ist momentan, gestützt auf Art. 30, Abs. 3 der VPAA, von der Eigentumsübernahme ausgenommen. Als Ersatz wird die Pistole 49 angeboten (solange Vorrat).

Die Sturmgewehre werden zu halbautomatischen Einzelfeuerwaffen abgeändert. Die Rückgabe der geänderten Teile erfolgt nach rund 10 Wochen.

Leihwaffe

Wer eine Leihwaffe besitzt oder sein persönliches Sturmgewehr 90 als Leihwaffe behalten will, muss dafür am Entlassungstag einen gültigen Waffenerwerbsschein vorweisen und in den letzten drei Jahren (2022, 2023, 2024) mindestens vier Bundesübungen (z.B. dreimal das Obligatorische Programm und einmal das Feldschiessen (300 m) absolviert haben.

Waffenerwerbschein

Der Waffenerwerbsschein ist mit einer Kopie des gültigen Reisepasses oder der Identitätskarte bei der zuständigen Behörde der Wohngemeinde zu beantragen. Das Gesuchsformular kann bei der Wohngemeinde oder über den nachfolgenden Link bezogen werden. Dabei ist folgende Gebühr und Frist zu beachten:

Waffenerwerbsschein (Wohngemeinde): Fr. 50; rund 4 – 6 Wochen

Kosten

Für die Änderung, Kennzeichnung und die Datenerfassung für die Überlassung der Waffe zu Eigentum wird folgende Entschädigung in Bargeld geleistet:
- Pistole: Fr. 30
- Sturmgewehr 90: Fr. 100
 

Weiterführende Informationen

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Kontakt

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Militärverwaltung - Kreiskommando - Kontrollwesen

Telefon
+41 43 259 71 10

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