Anmelden für amtliche Mandate
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Wer sich um ein amtliches Mandat im Jugendstrafrecht bewerben kann
Dieser Service richtet sich an Anwältinnen und –anwälte, die sich für amtliche Mandate in Jugendstrafverfahren im Kanton Zürich interessieren. Voraussetzung dafür ist, dass Sie in einem Anwaltsregister eingetragen und für eine Kanzlei im Kanton Zürich tätig sind. Mit nachstehendem Formular können Sie sich beim Jugendanwalt für amtliche Mandate anmelden. Bitte beachten Sie, dass durch
Ihre Anmeldung kein Anspruch auf ein amtliches Mandat erwächst.Für erwachsenenstrafrechtliche Verfahren erfolgt die Anmeldung über das Büro für amtliche Mandate.
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Das benötigen Sie für die Anmeldung
Neben Ihren Personalien benötigen wir von Ihnen für die Anmeldung folgende Informationen:
- Erwerbsjahr des Anwaltspatents
- Angaben zur Eintragung im Anwaltsregister des jeweiligen Kantons
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Anmeldeformular ausfüllen
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So geht es weiter
Vielen Dank für Ihr Interesse an einem amtlichen Mandat in einem Jugendstrafverfahren. Wir werden Ihr Gesuch schnellstmöglich prüfen. Wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen, nehmen wir Sie auf die Liste der amtlichen Mandatsträgerinnen und -träger auf. Ohne Rückmeldung von unserer Seite können Sie davon ausgehen, dass Ihre Anmeldung erfolgreich war.