Rechtskraftbescheinigung oder Bestätigung bestellen
Anleitung
-
Rechtskraftbescheinigung oder Bestätigung, dass gegen einen Entscheid einer Vorinstanz kein Rechtsmittel eingegangen ist?
Eine Rechtskraftbescheinigung bescheinigt die Rechtskraft eines Entscheids des Verwaltungsgerichts.
In Bausachen kann es sich bei Entscheiden des Verwaltungsgerichts um Zwischenentscheide im Sinn der bundesgerichtlichen Rechtsprechung handeln (BGE 149 II 170 E. 1). In diesen Fällen ist es dem Verwaltungsgericht leider nicht möglich, eine Rechtskraftbescheinigung auszustellen. Über den Eingang einer allfälligen Beschwerde beim Bundesgericht erteilt die Kanzlei des Bundesgerichts Auskunft.
Liegt ein vorinstanzlicher Entscheid vor, kann das Verwaltungsgericht bestätigen, dass bis zum Datum, an dem das Verwaltungsgericht die Bestätigung ausgestellt hat, kein Rechtsmittel eingegangen ist.
-
Benötigte Unterlagen und Kosten
Rechtskraftbescheinigung
Sie müssen das Gesuch um eine Rechtskraftbescheinigung schriftlich stellen. Dazu gehört die Kopie des Entscheids des Verwaltungsgerichts.
Rechtskraftbescheinigungen sind kostenpflichtig. Für jede Rechtskraftbescheinigung erhebt das Verwaltungsgericht eine Gebührenpauschale von 50 Franken. Davon ausgenommen sind Rechtskraftbescheinigungen im Zusammenhang mit dem zentralen Inkasso des Obergerichts.
Bestätigung, dass beim Verwaltungsgericht kein Rechtsmittel eingegangen ist
Auch hier ist ein schriftliches Gesuch nötig, dem Sie eine Kopie des vorinstanzlichen Entscheids beilegen. Bei Entscheiden von Vergabebehörden (Submissionsrecht) müssen Sie der Anfrage ans Verwaltungsgericht das Submissionsergebnis (mit Rechtsmittelbelehrung und Versanddatum) und eine Liste mit sämtlichen Anfechtungsberechtigten beilegen.
Die förmlichen Bestätigungen sind kostenpflichtig. Für jede Bestätigung erhebt das Verwaltungsgericht eine Gebührenpauschale von 50 Franken.
Das Gericht kann zudem formlos (telefonisch/per verschlüsselter E-Mail) und kostenlos bestätigen, dass bis zum Datum der Ausstellung der Bestätigung, kein Rechtsmittel beim Verwaltungsgericht eingegangen ist.
Mit einer Bestätigung können Sie bei Submissionen in 26 bis 30 Tagen, in allen übrigen Fällen in 36 bis 40 Tagen nach Zustellung der Anordnung rechnen.
-
Rechtskraftbescheinigung oder Bestätigung bestellen
Senden Sie uns Ihr Gesuch mit den benötigten Unterlagen per Post an folgende Adresse
Verwaltungsgericht des Kantons Zürich
Verwaltungsgericht des Kantons Zürich
+41 43 257 50 00→ Kontakte der Abteilungen
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag
8.30 bis 11.30 Uhr und
14.00 bis 16.00 UhrVerwaltungsgericht des Kantons Zürich
-
So geht es weiter
Nach Eingang Ihres schriftlichen Gesuchs senden wir Ihnen die Rechtskraftbescheinigung oder Bestätigung per Post zu. Die Rechnungsstellung erfolgt separat.
Kontakt
Verwaltungsgericht des Kantons Zürich