Rechtskraft­bescheinigung oder Bestätigung bestellen

Anleitung

  1. Rechtskraftbescheinigung oder Bestätigung, dass gegen einen Entscheid einer Vorinstanz kein Rechtsmittel eingegangen ist?

    Eine Rechtskraftbescheinigung bescheinigt die Rechtskraft eines Entscheids des Verwaltungsgerichts.

    In Bausachen kann es sich bei Entscheiden des Verwaltungsgerichts um Zwischenentscheide im Sinn der bundesgerichtlichen Rechtsprechung handeln (BGE 149 II 170 E. 1). In diesen Fällen ist es dem Verwaltungsgericht leider nicht möglich, eine Rechtskraftbescheinigung auszustellen. Über den Eingang einer allfälligen Beschwerde beim Bundesgericht erteilt die Kanzlei des Bundesgerichts Auskunft.

    Liegt ein vorinstanzlicher Entscheid vor, kann das Verwaltungsgericht bestätigen, dass bis zum Datum, an dem das Verwaltungsgericht die Bestätigung ausgestellt hat, kein Rechtsmittel eingegangen ist.

  2. Benötigte Unterlagen und Kosten

    Rechtskraftbescheinigung

    Sie müssen das Gesuch um eine Rechtskraft­bescheinigung schriftlich stellen. Dazu gehört die Kopie des Entscheids des Verwaltungs­gerichts.

    Rechtskraftbescheinigungen sind kostenpflichtig. Für jede Rechtskraft­bescheinigung erhebt das Verwaltungsgericht eine Gebührenpauschale von 50 Franken. Davon ausgenommen sind Rechts­kraft­bescheinigungen im Zusammen­hang mit dem zentralen Inkasso des Obergerichts.

    Bestätigung, dass beim Verwaltungsgericht kein Rechtsmittel eingegangen ist

    Auch hier ist ein schriftliches Gesuch nötig, dem Sie eine Kopie des vorinstanzlichen Entscheids beilegen. Bei Entscheiden von Vergabebehörden (Submissionsrecht) müssen Sie der Anfrage ans Verwaltungsgericht das Submissionsergebnis (mit Rechtsmittel­belehrung und Versanddatum) und eine Liste mit sämtlichen Anfechtungsberechtigten beilegen.  

    Die förmlichen Bestätigungen sind kostenpflichtig. Für jede Bestätigung erhebt das Verwaltungsgericht eine Gebührenpauschale von 50 Franken.

    Das Gericht kann zudem formlos (telefonisch/per verschlüsselter E-Mail) und kostenlos bestätigen, dass bis zum Datum der Ausstellung der Bestätigung, kein Rechtsmittel beim Verwaltungs­gericht eingegangen ist.

    Mit einer Bestätigung können Sie bei Submissionen in 26 bis 30 Tagen,  in allen übrigen Fällen in 36 bis 40 Tagen nach Zustellung der Anordnung rechnen.

  3. Rechtskraftbescheinigung oder Bestätigung bestellen

    Senden Sie uns Ihr Gesuch mit den benötigten Unterlagen per Post an folgende Adresse

    Verwaltungsgericht des Kantons Zürich

    Adresse

    Postfach
    8090 Zürich
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    Verwaltungsgericht des Kantons Zürich

    Telefon

    +41 43 257 50 00

     → Kontakte der Abteilungen

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag 
    8.30 bis 11.30 Uhr und
    14.00 bis 16.00 Uhr  

    Verwaltungsgericht des Kantons Zürich

    E-Mail

    zentralkanzlei@vgrzh.ch

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  4. So geht es weiter

    Nach Eingang Ihres schriftlichen Gesuchs senden wir Ihnen die Rechtskraft­bescheinigung oder Bestätigung per Post zu. Die Rechnungs­stellung erfolgt separat.

Kontakt

Verwaltungsgericht des Kantons Zürich

Adresse

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8090 Zürich
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