Regensdorf Affolternstrasse

Die Affolternstrasse wird zwischen der Watterstrasse und der Stadtgrenze Zürich erneuert, dabei verschmälert und in beide Fahrtrichtungen mit einem Radstreifen ergänzt. Der Kanton Zürich will damit die Verkehrssicherheit erhöhen, ausserdem wird der Strassenraum für Mensch und Tier aufgewertet.

Projektübersicht

Im Zusammenhang mit dem Ausbau der Nordumfahrung Zürich ist als flankierende Massnahme unter anderem die Umgestaltung der Affolternstrasse in Regensdorf vorgesehen. Das Tiefbauamt sieht verschiedene Elemente für die Erhöhung der Verkehrssicherheit und der Verbesserung des Radfahrerschutzes vor. Ausserdem sind die Aufwertung des Strassenraums im Siedlungsgebiet und ökologische Massnahmen im Ausserortsbereich geplant.

Der auf einer Strassenkarte rot eingezeichnete Abschnitt der Affolternstrasse zwischen  der Watterstrasse und der Zürcher Stadtgrenze, der instandgestellt und aufgewertet wird.
Auf dem Abschnitt zwischen der Watterstrasse und der Grenze zur Stadt Zürich wird die Affolternstrasse instandgesetzt und umgestaltet.

Watterstrasse bis Ostring

Die Affolternstrasse wird im Abschnitt Watterstrasse bis Ostring instandgesetzt. Die Anzahl der Spuren wird beibehalten. Für den Veloverkehr werden neu in beide Richtungen Radstreifen mit einer Breite von 1,5 Meter erstellt. Die Haltestelle Obstgarten wird hindernisfrei ausgebaut. Weiter werden die beiden Lichtsignalanlagen und die Beleuchtung erneuert.

Ostring bis Niklausstrasse

Zwischen Ostring und Niklausstrasse wird die heute mit fast 12 Metern überbreite Affolternstrasse auf der ganzen Länge redimensioniert. Die neue Breite der Fahrbahn beträgt danach 8,6 Meter, inklusive zwei beidseitig markierte Velowege. Auf Höhe der Niklausstrasse ist ein Eingangstor geplant sowie der Wechsel vom Radstreifen zum Radweg. Die heute geltende Höchstgeschwindigkeit von 60km/h wird auf 50km/h beschränkt. Die Bushaltestellen werden auch hier hindernisfrei umgestaltet. Die durch die Verschmälerung freiwerdenden Flächen werden entsiegelt, begrünt und für die Strassenraumgestaltung genutzt. Im ganzen Abschnitt werden an verschiedenen Orten Querungshilfen für den Fussverkehr erstellt. Die Personenunterführung St. Niklaus wird im Zuge der Arbeiten zurückgebaut.

Niklausstrasse bis Stadt Zürich

Die Fahrbahn, die  heute im Abschnitt Niklausstrasse bis Stadtgrenze Zürich 9 Meter breit ist, wird auf eine Breite von 6,5 Meter redimensioniert und ebenfalls instandgesetzt. Der abgesetzte Veloweg wird auf 3 Meter verbreitert und schliesst bei der Stadtgrenze künftig nahtlos an den Rad- und Gehweg der Stadt an. Mit dem Rückbau der Strasse entsteht ein grösserer Grünraum zwischen der Staatsstrasse und dem Radweg.

Hitzeminderung & Ökologie

Die in diesem Projekt vorgesehenen Massnahmen zur Hitzeminderung und der daraus resultierenden Erhöhung der Aufenthaltsqualität im Freien wurden in Zusammenarbeit mit Landschaftsarchitekten, Raumplanern und Spezialisten geprüft und im Projekt umgesetzt.

In den bestehenden und neu geplanten Grünflächen wurden unter Berücksichtigung der Biodiversität die Grösse der Bäume und ihre Standorte festgelegt. Die geplanten Massnahmen zur Begrünung und Entsiegelung führen zu einer Abnahme der Wärmebelastung, insbesondere innerorts. Durch die zusätzlichen Bäume steigt die Aufenthaltsqualität, da der Schattenwurf und die Verdunstung von Wasser für Abkühlung sorgen.

Im Ausserortsbereich, zwischen Strasse und Radweg, können aufgrund ihres fortgeschrittenen Alters und ihrer Nähe zum Radweg nur wenige der bestehenden Bäume erhalten werden. Als Ersatz für die 21 Bäume, die nicht erhalten werden können, wird eine neue Baumreihe aus Grossbaumarten wie Ahorn, Eiche und Föhre im Abstand von 20 Metern gepflanzt. In die Lücken dazwischen werden verschiedene Kleinbaumarten wie zum Beispiel Vogelbeere, Feldahorn oder Traubenkirsche gesetzt. Insgesamt werden zirka 34 Grossbaumarten und 16 Kleinbaumarten gepflanzt. Damit wird der Baumbestand im Vergleich zu heute verdoppelt.

Im Abschnitt zwischen der Niklausstrasse und der Autobahnbrücke befindet sich ein regionaler Wildtierkorridor. Deshalb wird die Baumreihe an dieser Stelle von einer dichten Hecke aus einheimischen Gehölzen begleitet, die den Tieren als Leitstruktur dient. Die Heckenstruktur wird an einem geeigneten Abschnitt unterbrochen, sodass die wandernden Wildtiere an dieser Stelle die Strasse sicherer überqueren können. Für die Hecke werden Arten mit Wuchshöhen von 3 bis 6 Metern gewählt. Sie haben zusammen mit den Bäumen und Magerwiesen im Grünstreifen einen hohen ökologischen Nutzen als Lebensraum für viele Insekten-, Vögel- und Säugetiere.

Kosten & Projektauflage

Die Kosten für dieses Strassenbauprojektes betragen gemäss Kostenvoranschlag Vorprojekt 12.67 Millionen Franken. Die Gemeinde Regensdorf beteiligt sich mit 250 000 Franken an den Baukosten. Der Bund (ASTRA) übernimmt Kosten von 388 000 Franken.

Die Planauflage mit dem Vorprojekt ist erfolgt. Das Mitwirkungsverfahren nach StrG §12/13 begann am 24. März 2023.

Daniel Zumbach

Projektleiter Tiefbauamt

daniel.zumbach@bd.zh.ch
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