Stationäre Verbrennungsmotoren
Stationäre Verbrennungsmotoren sind Motoren, die ortsfest betrieben werden. Sie dienen in erster Linie dazu, mechanische Antriebsenergie für industrielle Anlagen und Maschinen bereitzustellen oder bei Netzausfällen die elektrische Notstromversorgung aufrechtzuerhalten.
Inhaltsverzeichnis
Regelung und Definition
Stationäre Verbrennungsmotoren sind in der Luftreinhalte-Verordnung (LRV) geregelt. Zu den stationären Verbrennungsmotoren werden nur Motoren gezählt, welche nicht in Fahrzeugen, Baumaschinen oder baustellenähnlichen Anlagen eingesetzt werden. Diese Motoren werden in der Regel ortsfest für die Erzeugung von mechanischer Energie oder elektrischem Strom eingesetzt. Zu den stationären Verbrennungsmotoren gehören auch Motorenprüfstände sowie Notstromgruppen.
Notstromaggregate
Da Notstromaggregate maximal 50 Stunden pro Jahr betrieben werden dürfen, sind die Anforderungen an stationäre Verbrennungsmotoren mit jährlichen Betriebszeiten von kleiner oder gleich 50 Stunden weniger streng ausformuliert als die Anforderungen für stationäre Verbrennungsmotoren mit Laufzeiten von mehr als 50 Stunden pro Jahr.
- Download Merkblatt zu den Anforderungen an stationäre Verbrennungsmotoren mit jährlichen Betriebszeiten von kleiner oder gleich 50 Stunden PDF | 2 Seiten | Deutsch | 156 KB
- Download Merkblatt zu den Anforderungen an stationäre Verbrennungsmotoren mit jährlichen Betriebszeiten von mehr als 50 Stunden PDF | 2 Seiten | Deutsch | 44 KB
Nicht nur die LRV sondern auch das kantonale Energiegesetz regeln die mit fossilen Brenn- oder Treibstoffen betriebenen stationären Verbrennungsmotoren für die Stromerzeugung. Werden Stationärmotoren für die Stromerzeugung - darunter fallen auch Notstromaggregate mit fossilen Brennstoffen - mehr als 50 Stunden pro Jahr betrieben, dann ist die entstehende Abwärme fachgerecht und vollumfänglich zu nutzen.

Blockheizkraftwerke (BHKW)
Blockheizkraftwerke (BHKW) oder Wärme-Kraft-Koppelungsanlagen (WKK) sind in der Regel Stromerzeugungsanlagen, welche deutlich mehr als 50 Stunden pro Jahr betrieben werden. Der Treibstoff ist entweder eine erneuerbare Energie (Biogas/Klärgas) oder fossilen Ursprungs (Erdgas/Heizöl). BHKW und WKK werden wärmegeführt betrieben, d.h. ausschliesslich während der Heizperiode und die entstehende Abwärme muss bei der Verwendung von fossilen Treibstoffen vollständig genutzt werden. Wenn es sich um erneuerbares Biogas oder Klärgas handelt, welches das ganze Jahr anfällt, muss die Abwärme möglichst immer genutzt werden.

Weiterführende Informationen
Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.
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Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft - Sektion Emissionskontrolle
8090 Zürich
Kontaktperson Beat Gloor