Sellerie statt Petersilie – nur selten ist bei Gewürzen nicht drin was draufsteht

Gewürze und Gewürzmischungen können Pflanzen enthalten, die nicht auf der Zutatenliste stehen oder gar nicht hineingehören. Mit der brandneuen Sequenziertechnik haben wir die Zusammensetzung der Produkte überprüft. In den meisten Fällen bestätigten unsere Analysen die Angaben auf der Zutatenliste. Vereinzelt stiessen wir jedoch auf überraschende Ergebnisse.

Falsch gemäht, halb getäuscht?

Gewürze können, je nach Bewirtschaftung und Pflege des Feldes, auch ungewollte Pflanzen enthalten (Fremdbewuchs). Der Fremdbewuchs ist aber nicht immer zum Verzehr geeignet. Manche Gewürze enthalten zudem Weizen als Trocknungsmittel. Nicht deklariert, stellt dies für entsprechende Allergiker eine Gesundheitsgefahr dar. Hohe Anteile an Fremdbewuchs oder nicht deklarierten Zutaten führen zudem zu einer Täuschung der Konsumentinnen und Konsumenten: Sie bezahlen nicht nur für das gewünschte Gewürz, sondern auch für unerwünschte Pflanzenbestandteile oder andere nicht deklarierte Beigaben.

Vereinzelt sagt die DNA etwas anderes als die Zutatenliste

Im Jahr 2025 untersuchte das Kantonale Labor Zürich 118 Gewürze und Gewürzmischungen mithilfe der neuen Sequenziertechnologie (Next Generation Sequencing, NGS). Da alle Organismen DNA enthalten, können wir nachvollziehen, welche Pflanzen tatsächlich in einem Gewürz enthalten sind – eine Untersuchung, die bislang in diesem Umfang nicht möglich war.
Die meisten Produkte hielten, was die Verpackung versprach. Fünf mussten jedoch beanstandet werden. Eine Probe mit der Bezeichnung «getrocknete Petersilienblätter» bestand tatsächlich aus Sellerieblättern. Neben der Täuschung ist dies besonders problematisch, da Sellerie zu den deklarationspflichtigen Allergenen gehört. In einer Probe gemahlener Muskatnuss wurde nicht deklariertes Gluten nachgewiesen. Gluten ist das Klebereiweiss von Weizen und anderer Getreidearten und gilt ebenfalls als Allergen. In beiden Fällen mussten die betroffenen Betriebe die Ware aus dem Verkauf nehmen und einen Rückruf bei den Konsumentinnen und Konsumenten veranlassen. Eine weitere Probe von gemahlenem Pfeffer enthielt Reis, ohne dass dieser in der Zutatenliste aufgeführt war. Eine unmittelbare Gesundheitsgefährdung besteht in diesem Fall zwar nicht, die Beimischung könnte jedoch auf eine Streckung des Produkts und damit auf eine mögliche Täuschung hinweisen.

Auf weissem Hintergrund ist ein Büschel Majoran zu sehen. Daneben liegen die gezupften Blätter zu.
Oregano oder Majoran? Hinschauen und riechen lohnt sich. Quelle: Kantonales Labor Zürich, Mirjam Widmer

Auch bei zwei als Thymian deklarierten Produkten wurden Abweichungen festgestellt: Eine Probe bestand ausschliesslich aus Bohnenkraut, eine weitere enthielt überwiegend nordamerikanische Seide. Zwar geht von diesen Produkten keine Gesundheitsgefährdung aus, die Deklaration ist jedoch irreführend. Beide Produkte wurden daher aus dem Verkauf genommen.

Ab in die Zukunft

Die neuen Sequenzanalysen liefern dem Vollzug zusätzliche Instrumente für die Stichprobenkontrolle. In erster Linie sind jedoch die betroffenen Betriebe gefordert. Sie müssen ihre Selbstkontrolle mit geeigneten Massnahmen sicherstellen - und dabei können die neuen analytischen Verfahren eine wichtige Rolle spielen.

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