Pilotphase Testkäufe: 35% der Betriebe verkauften Alkohol an Jugendliche

Mit einem Testkauf prüft das Kantonale Labor Zürich, ob die Verkaufsstellen im Kanton Alkohol an Jugendliche unter 16-Jahren abgeben. Während der Pilotphase im Herbst 2025 haben 35 der 100 getesteten Betriebe Alkohol an Jugendliche verkauft.

Ein Alkoholtestkauf ist ein versuchter Kauf von alkoholischen Getränken durch beauftragte Jugendliche. Mit einem Testkauf wird geprüft, ob an den Verkaufsstellen die gesetzlichen Altersbeschränkungen bei der Abgabe von Alkohol eingehalten werden. Die Abgabeverbote sind auf Bundesgesetzesebene geregelt: für Gäralkohol (u.a. Bier, Wein) gilt in der Schweiz ein Abgabeverbot an unter 16-Jährige und für Spirituosen ein Abgabeverbot an unter 18-Jährige.

Seit der Anpassung vom 01. Oktober 2024 bietet das Lebensmittelgesetz die rechtliche Grundlage für die Durchführung von Alkohol-Testkäufen als amtliche Kontrolle im Bereich des Jugendschutzes. Diese umfasst auch die Sanktionierung von widerrechtlichen Verkäufen. Bis anhin haben Testkäufe vor allem im Auftrag der Gemeinden oder der Suchtpräventionsstellen stattgefunden. Neu führen die zuständigen kantonalen Behörden im Rahmen des Vollzugs selbst Testkäufe durch oder beauftragen damit eine Fachorganisation. Diese sind im Bereich Gesundheit, Prävention oder Jugendschutz tätige Organisationen.

Im Herbst 2025 hat das Kantonale Labor Zürich im Rahmen einer Pilotphase 100 Testkäufe in 13 Gemeinden in Auftrag gegeben. Beauftragt wurden das Blaue Kreuz Zürich und die Etterli Testkaufdienst GmbH. Getestet wurde die Abgabe von Bier und Wein in Supermärkten, Kiosken und kleinen Lebensmittelläden: 35% der getesteten Betriebe haben Bier oder Wein an die unter 16-jährigen Testkaufpersonen abgegeben.

Eine Bierdose wird an der Self-Checkout-Kasse gescannt. Auf dem Bildschirm erscheint die Altersabfrage.
Die Verkaufsstellen müssen im Zweifelsfall eine Alterskontrolle durchführen. Quelle: Kantonales Labor Zürich, Mirjam Widmer

Testkäufe werden verdeckt durchgeführt. Das bedeutet, dass die Betriebe nicht unmittelbar nach dem Testkauf über dessen Stattfinden informiert werden. Dadurch wird die Anonymität der Jugendlichen gewährleistet. Das Kantonale Labor teilt den Betrieben das Resultat schriftlich mit. Bei Verkauf von Alkohol an die Jugendlichen wird eine Beanstandung an die Verantwortliche Person des Betriebs gerichtet und es werden Gebühren verrechnet. Der Betrieb muss Massnahmen ergreifen, damit kein Alkohol mehr an unter 16-Jährige abgegeben wird, wie z.B. die Schulung des Personals über die Jugendschutzbestimmungen. Im Wiederholungsfall wird eine Strafanzeige eingereicht.

Seit Inkrafttreten des Tabakproduktegesetzes am 01. Oktober 2024 sind Testkäufe auch für Tabakprodukte und elektronische Zigaretten gesetzlich geregelt. Es gilt ein Abgabeverbot an Minderjährige. Als Vollzugsbehörde des Tabakprodukterechts im Kanton Zürich gibt das Kantonale Labor Tabaktestkäufe in Auftrag. Alkohol- und Tabaktestkäufe werden somit durch den Kanton zentral organisiert. Für das Jahr 2026 wurde das Blaue Kreuz Zürich mit der Durchführung von je 1000 Alkohol- und Tabaktestkäufen beauftragt. Diese werden über das ganze Jahr und das ganze Kantonsgebiet verteilt durchgeführt. Über die Ergebnisse werden die Gemeinden und die Öffentlichkeit zu gegebenem Zeitpunkt informiert.

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