Frittierölkontrolle ist eigentlich eine einfache Sache
Mitteilung 30.01.2026
In den Gastronomiebetrieben im Kanton Zürich wird das Frittieröl intensiv kontrolliert. Wird Frittieröl zu lange verwendet und nicht rechtzeitig gewechselt, oxidiert es. Dabei entstehen Zersetzungsprodukte, die mit dem Essen mitverzehrt werden. Zur Vorbeugung verwenden immer mehr Gastronomiebetriebe einfach handhabbare Messgeräte zur Kontrolle des Frittieröls. Vereinzelt werden jedoch nach wie vor mangelhafte Frittieröle festgestellt.
Bei korrektem Frittieren entstehen sehr schmackhafte und folglich ungemein beliebte Speisen. Aber Achtung: Die starke thermische Belastung des Frittieröls setzt diesem arg zu. Durch Oxidation und Polymerisation entstehen polare Verbindungen. In der Fritteuse gehen das Fett inklusive seiner Abbauprodukte in die frittierten Speisen über und werden dann mitgegessen. Die Zersetzungsprodukte sind schwer verdaulich und aus gesundheitlicher Sicht unerwünscht. Deshalb darf nur einwandfreies Frittieröl verwendet werden. Als Indikator für den Fettverderb wird der Gehalt an polaren Bestandteilen gemessen. Dieser ist gesetzlich festgelegt und darf 27 % nicht überschreiten.
Die Kontrolleurinnen und Kontrolleure des Kantonalen Labors überprüfen bei jeder Inspektion in einem Lebensmittelbetrieb den Zustand des Frittieröls. Mit einfachen Handmessgeräten kann schnell und unkompliziert der Gehalt an polaren Bestandteilen gemessen werden. Ist der Höchstwert überschritten, wird das Öl in Übereinkunft mit dem Koch unmittelbar entsorgt. Zudem wird eine Probe erhoben, die im Labor zur Bestätigung genauer untersucht wird.
Die auch im Jahr 2025 fortgesetzten intensiven Kontrollen zeigten, dass die überwiegende Mehrheit, der im Kanton Zürich verwendeten Frittieröle die Vorgaben einhielten. Bei 1571 Inspektionen in Betrieben mit einer oder mehreren Fritteusen wurden insgesamt 2680 Frittieröle geprüft. Nachfolgende Laboranalysen zeigten dann bei 67 Proben einen zu hohen Wert an. Nur in 2.5 % der untersuchten Fritteusen wurde Öl festgestellt, das den Höchstwert von 27 % polaren Anteilen überstieg.
Die ungenügenden Frittieröle wurden beanstandet und die betroffenen Betriebe aufgefordert, ihre Selbstkontrolle zu verbessern. Zusätzlich wurden sie mit dem Merkblatt «Empfehlungen zum korrekten Frittieren» auf die einfach einzuhaltenden Grundsätze aufmerksam gemacht, damit kein schlechtes Frittieröl entsteht (Umgang mit Lebensmitteln | Kanton Zürich). In 26 Fällen mit stark erhöhtem Gehalt an polaren Bestandteilen oder infolge wiederholter Beanstandungen wurden die Verantwortlichen der Gastronomiebetriebe bei den Strafbehörden angezeigt.
Selbstkontrolle beim Frittieröl ist eigentlich eine einfache Sache. Diese beinhaltet zuallererst, dass nur geeignete hitzestabile Frittieröle verwendet werden sollen. Grundlegend gehört zudem in jeden Betrieb mit Fritteuse ein Handmessgerät, wie auch vom Kantonalen Labor eingesetzt. Solche sind günstig auf dem Markt erhältlich und einfach zu bedienen. Die Lebensmittelkontrolleurinnen und -kontrolleure stellen erfreut fest, dass dies zunehmend gemacht wird. Damit kann der Frittierprozess kontrolliert und der Zeitpunkt, wann das Frittieröl gewechselt werden muss, objektiv beurteilt werden.
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