Aus unserem Laboralltag – was färbt das Poulet rot?
Mitteilung 12.02.2026
Das Auge isst mit! Doch nicht immer stammt die schöne rote Farbe aus den verarbeiteten Grundzutaten. So können Lebensmittelfarbstoffe verwendet werden, um ein Gericht optisch aufzuwerten. Aber nicht überall sind diese Zusatzstoffe auch erlaubt.
Bei der Kontrolle eines Lieferservice fielen der Lebensmittelkontrolleurin in der Küche mehrere Dosen mit Farbstoffpulvern auf. Diese Pulver wurden offensichtlich bei der Zubereitung von Speisen eingesetzt, unter anderem für eine Poulet-Marinade.
Für den Einsatz von Farbstoffen bei der Herstellung von Lebensmitteln gelten in allen Betrieben – ob Restaurantküche, Handwerksbetrieb oder Industrie - dieselben Regeln. Die Verwendung von Zusatzstoffen ist in der Zusatzstoffverordnung geregelt. Nicht jeder Stoff darf überall eingesetzt werden. Ausserdem sind je nach Produkt eigene Höchstmengen festgelegt.
Aufgrund des festgestellten Einsatzes eines Farbstoffpulvers ohne dokumentierte Rezeptur bestand der Verdacht einer nicht bestimmungsgemässen Dosierung. Die Lebensmittelkontrolleurin erhob daher eine Probe zur Überprüfung. Die nachfolgende Laboranalyse des in der Küche vorgefundenen Poulets mit roter Marinade zeigte denn auch Abweichungen von den rechtlichen Bestimmungen. Im Produkt wurde der in Marinaden nicht zugelassene gelbe Farbstoff E 110 in einer Menge von gut 100 mg/kg nachgewiesen. Dieser macht das dunkle Rot des ebenfalls vorhandenen, zulässigen Farbstoffs E 122 etwas heller.
In der Folge wurde eine Kontrolle der Farbstoffpräparate beim Lieferanten der Farbpulver durchgeführt. Es stellte sich heraus, dass die Beschriftung der Produkte unvollständig war. So fehlten insbesondere Informationen für die Verwender, wie die Produkte korrekt anzuwenden sind (Gebrauchsanleitung). Der Lieferservice hätte sich beim Lieferanten des Farbpulvers allerdings auch nach dieser Information erkundigen müssen. Durch eine Verkettung mehrerer Fehler resultierte am Ende ein nicht konformes rot mariniertes Poulet.
Beim Farbstoff E 110 mit dem Namen Gelborange S (englisch Sunset Yellow FCF) handelt es sich um einen synthetisch hergestellten Azofarbstoff. Er wurde von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) im Rahmen einer toxikologischen Bewertung im Vergleich zu anderen Zusatzstoffen als kritisch beurteilt. Die akzeptable tägliche Aufnahmemenge (ADI) wurde auf 4 mg/kg Körpergewicht festgelegt. Diese Limite gilt auch in der Schweiz.
Die im untersuchten Produkt nachgewiesene Konzentration entspricht einer geschätzten Aufnahme von rund 10 mg E 110 pro Portion. Die ADI wird nicht überschritten. Es ist somit nicht mit direkten gesundheitlichen Problemen zu rechnen. In einer gesamtheitlichen Bewertung ist jedoch die Zufuhr von E 110 aus allen Quellen zu berücksichtigen. Aus diesem Grund ist der Farbstoff nur in ausgewählten Lebensmitteln (z.B. Süsswaren, Limonaden etc.) zugelassen. In Marinaden ist E 110 nicht erlaubt, um eine unnötige zusätzliche Belastung der Konsumentinnen und Konsumenten zu vermeiden.
Die weitere Verwendung der mit dem Farbstoff E 110 gefärbten Marinade wurde dem Lieferservice daher untersagt. Ebenso wurde beim Lieferanten des Farbstoffpulvers interveniert, damit dieser seine Produkte mit einer lebensmittelrechtlich korrekten Gebrauchsanleitung beschriftet.
Bei vorverpackten Lebensmitteln – sowie bei Einkäufen im Online-Shop – gibt die Zutatenliste den Konsumenten Aufschluss über allfällig enthaltene Farbstoffe. Im Restaurant oder generell im Offenverkauf müssen die Anbieter zumindest mündlich Auskunft geben können, welche Zutaten eingesetzt wurden.
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