Junge bleiben länger im Elternhaus

Junge Erwachsene ziehen später aus dem Elternhaus aus. Wenn diese Entwicklung weitergeht, wird in Zukunft mehr als die Hälfte der 25-Jährigen ihren Hauptwohnsitz noch bei den Eltern haben.

Weniger Erstauszüge

Seit 2020 sinkt die Erstauszugsquote im Kanton Zürich. Diese Zahl misst den Anteil der 18- bis 29-Jährigen mit Hauptwohnsitz bei den Eltern, die innerhalb eines Jahres ausziehen. Frauen sind etwas auszugsfreudiger als Männer. Sie haben insgesamt einen höhere Erstauszugsquote. Beide Geschlechter verzeichneten aber in den vergangenen Jahren einen Rückgang in ähnlichem Umfang. Auch räumlich gleicht sich das Bild: Die Auszüge aus dem Elternhaus haben überall abgenommen.

Wohnt bald die Hälfte der 25-Jährigen noch zuhause?

Um die Wirkung der gesunkene Erstauszugsquoten zu veranschaulichen, berechnen wir die Wahrscheinlichkeit, dass eine junge Person ab einem gewissen Alter nicht mehr zuhause wohnt. Dabei stützen wir uns jeweils auf das altersspezifischen Auszugsverhalten des Jahres, in dem die Volljährigkeit erreicht wird, und nehmen an, dass sich dieses nicht mehr ändert. Diese Methodik wird auch bei der Berechnung der Lebenserwartung von Neugeborenen angewendet. Der Unterschied ist einfach, dass es nicht um eine Sterbe- sondern Auszugswahrscheinlichkeit geht und nicht das ganze Leben sondern der Abschnitt von 18 bis 29 Jahren betrachtet wird.

Wir kommen auf diese Weise zum Schluss, dass nur 46 Prozent der jungen Erwachsenen, die letztes Jahr volljährig wurden, vor dem 25. Geburtstag von zuhause ausziehen werden. Das sind rund 8 Prozentpunkte weniger als beim Jahrgang, der 2018 die Volljährigkeit erreichte. Bleibt bei den Auszügen alles wie es ist, wohnt also ab Anfang der 2030er-Jahre mehr als die Hälfte der 25-Jährigen noch zuhause.

Vorhergesagter Anteil der Ausgezogenen bei den 20-, 25- und 30-Jährigen

Balkendiagramm, das die Auszugswahrscheinlichkeit nach Alter und Geschlecht zeigt
Quelle: Statistisches Amt Kanton Zürich, Einwohnerregister

Zurzeit wird zudem nur ein kleiner Teil der Auszüge, die bis zum 25. Lebensjahr noch nicht stattgefunden haben, bis im Alter von dreissig Jahren «nachgeholt». Dies führt dazu, dass auch die Auszugswahrscheinlichkeit bis zum dreissigsten Lebensjahr sinkt. Bleibt alles so wie es ist, wohnen 20 Prozent der im Jahr 2024 volljährig gewordenen Personen mit 30 noch zuhause. Bei den Männern sind es sogar 24 Prozent.

Generationeneffekte und Immobilienmarkt als mögliche Ursachen

Verschiedene Faktoren, die sich gegenseitig nicht ausschliessen, dürften den Rückgang bei den Auszügen begünstigt haben: So zeigt eine Analyse des Bundesamtes für Statistik, dass sich die Auszüge aus dem Elternhaus in der Schweiz bereits seit mehreren Jahrzehnten verzögern. Die längere Ausbildungsdauer und damit verbunden, der spätere Eintritt in das Erwerbsleben dürften dazu beitragen. Viele junge Erwachsene können sich während der Ausbildung keine eigene Wohnung leisten. Diese Übergangsphasen, während derer junge Erwachsene am Ausbildungsort einen Nebenwohnsitz haben, konnten in den vorliegenden Analysen nicht berücksichtigt werden. Die längere Ausbildungsdauer ist jedoch kein neuer Trend und kann das deutliche Absinken der Erstauszugquote ab 2020 kaum allein erklären. Als weiterer Faktor sei deshalb die Entwicklung auf dem Immobilienmarkt erwähnt. Der Rückgang der Erstauszüge ab 2020 fällt zeitlich mit dem deutlichen Anstieg der Knappheit bei den Wohnungen zusammen. Die Hürden für den Auszug aus dem Elternhaus sind seither höher geworden.

Zur Auswertung

Diese Analyse basiert auf einer Spezialauswertung des Einwohnerregisters durch Christoph Blapp.

Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.

Basis für die Berechnung der Auszugsquote ist das Einwohnerregister. Berücksichtigt werden Hauptwohnsitz-Wechsel von jungen Erwachsenen, wenn es der erste elternlose Umzug als volljährige Person ist. Ein Einzug in einen Nebenwohnsitz, zum Beispiel als Wochenaufenthalterin in eine Wohngemeinschaft, wird nicht gezählt. Unsere Auswertungen beziehen sich somit auf den Abschluss des Auszugsprozesses. Zu diesem Zeitpunkt wird auch die Steuerpflicht und das Abstimmungsrecht gezügelt.

Kontakt

Statistisches Amt

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