Solarien: Kontrollen zeigen Wirkung

Kürzlich liess das Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen St. Gallen vermelden, dass die Beanstandungsquote bei seinen Kontrollen in Solarien hoch sei. Das war zu Beginn auch im Kanton Zürich so. Mittlerweile hat sich hier die Situation erheblich verbessert: Die Kontrollen durch das Kantonale Labor Zürich zeigen Wirkung.

Das Bundesgesetz über den Schutz vor Gefährdungen durch nichtionisierende Strahlung und Schall und die dazugehörende Verordnung sind am 01.01.2019 in Kraft gesetzt worden. Auf das Ende der Übergangsfristen auf Anfang 2022 hat der Regierungsrat das Kantonale Labor Zürich mit dem Vollzug der Vorschriften betreffend den Betrieb von Solarien beauftragt. Seither wurden mehr als 150 Betriebskontrollen durchgeführt, die nun Wirkung zeigen.

Zu Beginn mussten in fast allen kontrollierten Solarien Mängel wegen zu hohen Strahlungswerten, fehlenden Kundeninformationen (Bestrahlungsplänen) oder unzureichenden Zutrittskontrollen festgestellt werden. Inzwischen haben die Betriebe nachgebessert, so dass sich die Lage sichtlich verbessert hat und die Beanstandungsquote deutlich zurückgegangen ist.

Ein Zutrittssystem einer Solariumkabine, das auf Servicemodus eingestellt ist.
Zutrittskontrolle im Servicemodus. Quelle: Kantonales Labor Zürich

Allerdings scheinen die Kontrollen durch das Kantonale Labor auch weiterhin nötig zu sein: Beispielsweise werden bei den unangemeldeten Besuchen durch unsere Kontrolleure zur Zeit vermehrt vorsätzlich ausser Betrieb gesetzte Zutrittssysteme angetroffen. Dabei werden die elektronischen Ausweisprüfungen auf «Service» gestellt und damit ein Besuch der Solarien durch Personen unter 18 Jahren ermöglicht. Dieses Vorgehen wird beanstandet und führt im Wiederholungsfall zu einer Verzeigung.

Durch die weiterhin konsequente Kontrolle von Solarien im Kanton Zürich trägt das Kantonale Labor dazu bei, das Schutzniveau beim Besuch eines Solariums vor nichtionisierender Strahlung hochzuhalten.

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