Pilze sicher geniessen
Im Kanton Zürich ist das Pilzsammeln während der Schonzeit vom 1. - 10. jeden Monats verboten. An den übrigen Tagen dürfen pro Person und Tag maximal 1 Kilogramm Pilze gesammelt werden.
Sammeln Sie nur Pilze, die Sie sicher als Speisepilze erkennen, und lassen Sie alle gesammelten Pilze bei einer Kontrollstelle überprüfen. Wichtig: Pilze immer gründlich durchgaren und massvoll geniessen.
Im Video des Kantonalen Labors Zürich erzählt eine Pilzkontrolleurin, auf was man beim Sammeln achten muss, wie eine Kontrolle durchgeführt wird und was beim Zubereiten zu beachten ist.
In diesem Video zeigen wir Ihnen, wie Sie Pilze richtig sammeln, kontrollieren und zubereiten können:
Weitere Informationen zum Pilze sammeln und ein Verzeichnis aller Kontrollstellen finden Sie hier:
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