Olivenöl «extra vergine» geschmacklich nicht immer extra
Mitteilung 31.01.2025
Olivenöl ist in der Schweiz beliebt. Im Detailhandel wird dabei v.a. natives Olivenöl extra, die teuerste Qualität, verkauft. Weil das Täuschungspotential hoch ist, gibt es an Olivenöl viele gesetzliche Anforderungen. Ein wichtiges Merkmal für natives Olivenöl extra ist, dass es sensorisch einwandfrei sein muss. Ein Teil der untersuchten Olivenöle, die als nativ extra verkauft wurden, erfüllen die sensorischen Anforderungen daran nicht.
Qualitativ hochwertiges Olivenöl wird mit ausschliesslich mechanischen Verfahren kaltgepresst, resp. meistens mittels einer Zentrifugation kaltextrahiert. Im Verkauf werden die Güteklassen nativ («vergine») und nativ extra («extra vergine») unterschieden. Im Gesetz gibt es für alle Güteklassen von Olivenöl Anforderungen an die Zusammensetzung. Darunter sind die Peroxidzahl und der Wert K232, die durch chemische Analysen ermittelt werden. Hohe Werte für Peroxidzahl und K232 zeigen dabei einen Verderb des Öls an. Neben den chemischen Anforderungen darf natives Olivenöl extra nicht ranzig oder schlammig riechen und schmecken, d.h. keine sensorischen Mängel aufweisen. Solche Fehlnoten im Öl entstehen durch Verwendung von qualitativ minderwertigen Oliven oder durch unsachgemässe Herstellung und Lagerung des Öls. Natives Olivenöl darf geringe sensorische Mängel aufweisen. Das Gesetz gibt auch vor, was auf der Etikette stehen muss.

Das Kantonale Labor Zürich untersuchte in den letzten Jahren jeweils 12 Olivenöle, die als nativ extra verkauft wurden. Während das Kantonale Labor Zürich die chemischen Anforderungen überprüfte, wurde die sensorische Untersuchung in Zusammenarbeit mit einem speziell geschulten und anerkannten Olivenölpanel durchgeführt. In den Jahren 2023 und 2024 haben jeweils drei Proben die strengen sensorischen Anforderungen nicht erfüllt. Dabei war eine Probe auch in Bezug auf die Zusammensetzung (Peroxidzahl, K232) mangelhaft. Bei diesen Proben wurde die Konsumentenschaft getäuscht: Diese Olivenöle entsprachen nicht der deklarierten Qualität und dürfen nicht als natives Olivenöl extra verkauft werden. In beiden Jahren waren auch bei jeweils vier Proben die Angaben auf der Etikette mangelhaft.
Die Inverkehrbringer mussten die Etikettierung der Olivenöle anpassen, d.h. die Güteklasse gemäss der sensorischen Einstufung korrigieren und alle sonstigen mangelhaften Angaben beheben. In zwei Fällen überprüfen die Importeure seither die sensorischen Merkmale der Olivenöle zusätzlich nach Ankunft in der Schweiz. Damit stellen sie sicher, dass die Öle auch nach Abfüllung, Transport und Lagerung die strengen Anforderungen erfüllen. In beiden Jahren war jeweils ein Inverkehrbringer nicht mit der Beurteilung des Kantonalen Labors Zürich einverstanden und hat Einsprache erhoben. In diesem Fall werden Schiedsanalysen in unabhängigen Laboren veranlasst. Diese haben in beiden Fällen die Beurteilung des Kantonalen Labors Zürich gestützt.
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