Ochratoxin A: erfreuliche Situation in neu geregelten Lebensmitteln
Mitteilung 05.06.2025
Ob im Müesli, im Brot oder auf dem Salat: Kerne von Sonnenblumen oder Kürbissen tauchen auf unserem Speisezettel auf. Eine Untersuchungskampagne des Kantonalen Labors Zürich bringt gute Nachrichten für Liebhaber kerniger Snacks: Belastungen mit dem Schimmelpilzgift Ochratoxin A sind aktuell kein Problem.
Ochratoxin A ist ein Schimmelpilzgift, das von Aspergillus- und Penicillium-Arten gebildet wird. Es ist das am weitesten verbreitete Mykotoxin und kann in vielen verschiedenen Arten von Lebensmitteln vorkommen, wie z. B. Getreide, Trockenobst, Gewürzen und Nüssen. Das Toxin wird auf diesen Lebensmitteln typischerweise während der Lagerung gebildet, wenn die Schimmelpilze geeignete Bedingungen vorfinden, z. B. warm und feucht. Die Bedeutung von Ochratoxin A beruht auf seiner Giftigkeit: Es wirkt schon in geringen Mengen nieren- und leberschädigend und steht im Verdacht, für den Menschen krebserzeugend zu sein. Zur Sicherstellung des Gesundheitsschutzes gibt es im Lebensmittelrecht Höchstgehalte für die Belastung mit Ochratoxin A.
Als Konsumentin und Konsument kann man sich schützen, indem sichtbar verschimmelte Lebensmittel nicht mehr verzehrt werden. Schimmel ist jedoch nicht immer von blossem Auge erkennbar. Anbieter von Lebensmitteln müssen in ihrer Selbstkontrolle daher sicherstellen, dass in ihren Produkten auch ohne sichtbare Anzeichen von Schimmel keine Mykotoxine in gesundheitsschädlichen Mengen vorhanden sind. Das heisst, dass die angebotenen Lebensmittel die Höchstgehalte einhalten und damit sicher sind.

Vor Kurzem wurden im Lebensmittelrecht Höchstgehalte für Ochratoxin A in Lebensmittelkategorien festgelegt, die bisher nicht geregelt waren. Dazu gehören z. B. Ölsaaten wie Sonnenblumenkerne oder Kürbiskerne, aber auch Dattelsirup, Sojabohnen oder Hanfsamen. Zu diesen Lebensmittelkategorien hat das Kantonale Labor Zürich kürzliche eine Untersuchungskampagne durchgeführt, wobei insgesamt 26 Proben erhoben und auf Ochratoxin A untersucht wurden. Die Überprüfung fand statt, da die neue Regulierung erst seit Kurzem gilt und im Europäischen Schnellwarnsystem vereinzelt Meldungen von überschrittenen Höchstgehalten in diesen Lebensmittelkategorien auftauchten. Es wurde untersucht, ob diese Vorgaben eingehalten werden und in der Selbstkontrolle der Betriebe bereits abgedeckt sind.
Die Ergebnisse unserer Untersuchungskampagne waren erfreulich: In gut der Hälfte der Proben waren keine Spuren von Ochratoxin A vorhanden und nur in 3 Proben konnten unsere hochempfindlichen Nachweisverfahren geringste Spuren dieser Stoffe erkennen. Die Höchstgehalte wurden ausnahmslos eingehalten. Als Ergänzung wurden 10 Proben Kürbis- und Sonnenblumenkerne zusätzlich auf Aflatoxine, eine weitere Gruppe von Schimmelpilzgiften, untersucht: Auch bei den Aflatoxinen war die Situation erfreulich, da gar keine Belastungen vorhanden waren.
Diese positiven Ergebnisse sprechen für die Qualität der untersuchten Produkte und indirekt auch für die Selbstkontrolle der Betriebe. Die untersuchten Produktkategorien können somit bedenkenlos genossen werden. Hierbei handelt es sich jedoch um eine Momentaufnahme, welche sich aufgrund ungünstiger Erntebedingungen oder anderer Einflussfaktoren zukünftig wieder verändern kann. Wir bleiben daher auch weiterhin wachsam.
Bitte geben Sie uns Feedback
Ist diese Seite verständlich?
Vielen Dank für Ihr Feedback!
Kontakt
Telefon
Bürozeiten
Montag08.00 bis 11.45 Uhr und
13.00 bis 16.00 Uhr
Dienstag bis Freitag
08.00 bis 11.45 Uhr und
13.00 bis 16.30 Uhr