Mais-Snacks mit GVO

Mais-Snacks sind beliebt. In den Supermarktregalen werden sie als Maischips, Mais-Cracker, Mais-»Puffs» oder geröstete Maiskörner angeboten. Weniger beliebt sind in der Schweiz Lebensmittel mit genetisch veränderten Organismen (GVOs). Entsprechend eng reguliert sind GVO in der Schweiz. Sie müssen bewilligt und deklariert werden. Unsere Analysen entlarvten 4 Maissnacks mit GVO, ohne dass die Kennzeichnung einen Hinweis auf solche Zutaten lieferte.

Mais-Snacks werden immer beliebter und stellen insbesondere für Menschen mit Glutenunverträglichkeit eine knusprige Alternative zu herkömmlichen Chips dar. Wenn die Chips kein Gluten dafür überraschenderweise genetisch veränderten Organismen (GVO) enthalten, ist die Freude von kurzer Dauer. GVOs sind Organismen, zum Beispiel Pflanzen, deren genetisches Material gezielt verändert worden ist. Die eingeführten Veränderungen verschaffen den Organismen einen Vorteil beim Anbau und kommen unter natürlichen Bedingungen nicht oder sehr viel seltener vor.

Im Gegensatz zu den Menschen in den USA steht die Schweizer Bevölkerung den GVO skeptisch gegenüber. Entsprechend streng fallen die Regulierungen aus. GVOs sind in der Schweiz bewilligungspflichtig und bewilligte GVO müssen deklariert werden. Im Bewilligungsprozess wird der neue GVO unter anderem auf gesundheitliche Risiken geprüft. Die GVO-Maissorte «MON 810» beispielsweise ist bewilligt und schützt die Pflanze gegen den Maiszünsler, ein gefürchteter Schädling der Maispflanze.

Das Kantonale Labor Zürich wurde durch eine Konsumentenschutzorganisation auf Produkte Mais-Snacks aufmerksam gemacht, die GVO enthalten könnten, ohne dass die Kennzeichnung einen Hinweis auf solche Zutaten lieferte.
 

untere Hälfte einer Chipstüte mit Flammen, Chili und Limetten Aufdruck.
Maischips enthalten Vieles, manchmal auch GVO. Quelle: Kantonales Labor Zürich, René Köppel

In den Fokus gerieten die Lebensmittel, da sie Mais aus den USA enthielten. Die verdächtigen Produkte wurden zusammen mit weiteren Snacks auf GVO untersucht. Tatsächlich blieben 4 der 20 untersuchten Proben hängen. Die vier Proben stammten aus den USA und enthielten neben der bewilligten GVO Zutat «MON810», verschiedene nicht bewilligte Maissorten. Die Betriebe wurden dazu verpflichtet, die betroffenen Produkte sofort aus dem Verkehr zu ziehen und im Rahmen der Selbstkontrolle die Konformität der eingeführten Ware sicherzustellen. Die Wirkung unserer Massnahmen werden wir anhand weiterer Stichproben überprüfen.

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