Kinogenuss ohne Suchtmittelwerbung

Seit über 10 Jahren existieren im Kanton Zürich Werbebeschränkungen für Suchtmittel. Das Kantonale Labor setzt diese Vorschrift zum Schutz der Bevölkerung durch. Dazu werden Stichproben durchgeführt und Hinweise aus der Bevölkerung überprüft.

Werbung kann unser Verhalten beeinflussen. Zum Schutz der Gesundheit ist deshalb Reklame für alkoholische Getränke und Tabakprodukte an Veranstaltungen und in Kinos im Kanton Zürich sowie auf öffentlichem Grund verboten.

Das Kantonale Labor prüft die Umsetzung regelmässig und kontrolliert zum Beispiel an Open-Air-Konzerten, Veranstaltungen, Sportanlässen und auch in Kinos, dass keine Zigarettenwerbung und nur erlaubte Getränkewerbung, zum Beispiel für alkoholfreies Bier, gezeigt wird.

Kürzlich erreichte das Kantonale Labor ein Hinweis, dass vor dem Kinofilm ein Werbespot für ein alkoholhaltiges Bier gezeigt werde. Abklärungen bei der Firma, welche die Kinowerbung vertreibt, zeigten, dass die Vertreiberin über die gesetzlichen Vorschriften gut informiert war und die Eigenverantwortung wahrnahm. Kinobetreiber können aber selbstständig lokale Werbung schalten.
Im betroffenen Kino wurde daraufhin umgehend durchgesetzt, dass schon bei der nächsten Vorstellung der Bier-Spot nicht mehr gezeigt wurde.
 

Im Kinosaal werden vor der Vorstellung die Vorhänge zur Seite gezogen. Die grosse Leinwand wird sichtbar.
Freie Sicht auf eine suchtmittelfreie Leinwand. Quelle: Kantonales Labor Zürich, Mirjam Widmer.

Das Kantonale Labor wird sich auch weiterhin für die Einhaltung der Werbebeschränkungen in diesem Bereich einsetzen.

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