Augen auf beim Onlinekauf! Lebensmittel aus dem Internet
Mitteilung 09.01.2025
Das Angebot an Lebensmitteln im Internet ist riesig. Das Kantonale Labor Zürich hat im Jahr 2024 daher mehr als 100 Internetseiten geprüft und fast 60 Lebensmittel aus Onlineshops im Labor untersucht. Bei 31 Produkten wurde ein Abgabeverbot verfügt.
Die folgenden Fälle zeigen nur einen Ausschnitt aus dem breiten Spektrum an Online-Angeboten, die 2024 geprüft wurden. Für die Kampagnen wurden gezielt Onlineshops ausgewählt, die problematische Lebensmittel anbieten. Die hohe Beanstandungsquote widerspiegelt daher nicht die tatsächliche Situation auf dem Markt.
Schwerpunkt Nahrungsergänzungsmittel
Zu Nahrungsergänzungsmitteln wurden 2024 gleich mehrere Kampagnen durchgeführt. Bei einer wurden gezielt die Angebote von sieben Firmen aus dem Gesundheitsbereich wie Apotheken oder Drogerien geprüft. Dabei zeigte sich, dass die Abgrenzung zwischen Lebensmitteln und Arzneimitteln häufig ungenügend war, Pflichtinformationen wie ein Zutatenverzeichnis fehlten oder die Nahrungsergänzungsmittel mit nicht zulässigen gesundheitsbezogenen Angaben beworben wurden. Für vier Produkte mit Heilpflanzen, neuartigen Zutaten (Novel food) oder zu hohem Zinkgehalt wurde ein Abgabeverbot erteilt.
Bei einer weiteren Kampagne wurden 13 Proben mit pflanzlichen Zutaten wie z. B. Nahrungsergänzungsmittel und Tees geprüft. Mehrere enthielten verbotene Pflanzen wie Senna, Johanniskraut, Neem (Azadirachta Indica) oder Griffonia simplicifolia, nicht zugelassene neuartige Zutaten wie Synephrin oder 5-HTP, verbotenes Melatonin oder einen zu hohen Koffeingehalt. In allen Fällen wurde die Abgabe untersagt.
Ein klar erkennbarer Trend bei Nahrungsergänzungsmitteln ist die Verwendung von Pflanzen, die traditionell als Heilmittel eingesetzt werden. Dazu gehören beispielsweise Baldrian oder Passionsblumenkraut, die für ihre beruhigende, entspannende und schlaffördernde Wirkung bekannt sind. Daher hat das Kantonale Labor Zürich gezielt vier solcher Produkte geprüft und beanstandet. Auch bei Nahrungsergänzungsmitteln, die sich gezielt an Frauen richten, ist dieser Trend erkennbar. Solche Produkte werden zur Behandlung von Menstruationsproblemen oder Wechseljahrbeschwerden beworben und enthalten häufig Mönchspfeffer oder Traubensilberkerze (Cimicifuga racemosa). Hierzu wurden bei mehreren Produkten sowohl die Werbung wie auch die Zusammensetzung beanstandet. Ein Lebensmittel darf nicht zur Prävention oder Behandlung von solchen Beschwerden beworben werden und die Verwendung von Traubensilberkerze in Lebensmitteln ist verboten.
Sportlerprodukte aus Onlineshops
Bei dieser Kampagne wurden sieben Shops, die vorwiegend Produkte wie Workout-Booster, Proteinpulver oder Nahrungsergänzungsmittel für Sportler anboten, anhand von einzelnen Angeboten geprüft. Bei fünf Angeboten wurde ein Abgabeverbot erteilt. Dies betraf Getränke und Getränkepulver mit Beta-Alanin, Nahrungsergänzungsmittel mit zu hohem Zink- oder Betacarotingehalt, Melatonin oder Heilpflanzen. Beta-Alanin darf in der Schweiz nur in Kapselform mit einer sogenannten «Slow release»-Formulierung angeboten werden. In flüssiger Form wie z.B. als Zutat in Getränken ist es nicht zulässig. Melatonin ist ein zugelassenes Arzneimittel und darf daher nicht als Nahrungsergänzungsmittel verkauft werden. Da ein Onlineshop nicht auf die Verfügung reagierte, führte das Lebensmittelinspektorat eine Kontrolle vor Ort durch. Dabei wurden im Verkaufsraum und dem Lager Produkte im Gesamtwert von über 3'000 Franken sichergestellt und anschliessend vernichtet.
Bei zwei der vier im Labor geprüften Lebensmittel stimmte der angegebene Protein- respektive Aminosäurengehalt nicht mit der Kennzeichnung überein. Diese Produkte wurden beanstandet.
Spezialitäten aus aller Welt
Ob Süssigkeiten aus dem hohen Norden, Antipasti aus dem Süden oder eine Gewürzmischung aus dem fernen Asien- auch im Kanton Zürich gibt es viele Onlineshops mit Spezialitäten aus der ganzen Welt. Bei dieser Kampagne wurden acht Onlineshops ausgewählt und anhand von 10 Produkten geprüft. Beim Vergleich zwischen Online-Angebot und dem gelieferten Produkt fiel auf, dass die Angaben z. B. in der Zutatenliste häufig nicht ganz übereinstimmten. Auch die Übersetzung der Originaldeklaration ist eine Herausforderung für die Shopinhaber. So fehlten beispielsweise Pflichthinweise zur abführenden Wirkung von Zuckeraustauschstoffen bei einem Bonbon. Bei zwei Produkten aus Amerika wurde die Zutatenliste nicht vollständig übersetzt; der Schokoriegel enthielt zudem nicht zulässige Farbstoffe und der Energydrink zu viel Zink. Beide Produkte sind in der Schweiz nicht verkehrsfähig und die Abgabe wurde daher verboten.
Scharfe Sachen und harter Alkohol im Wartezimmer
Onlineshops werden natürlich auch unabhängig von Schwerpunktkampagnen geprüft. Anfangs 2024 wurde auf Social Media die «Hot Chip Challenge» beworben, bei der ein extrem scharfer Chip verzehrt und die heftigen Nebenwirkungen gefilmt werden. Das BLV hat solche Produkte als potentiell gesundheitsschädigend eingestuft. Im Kanton Zürich gab es mehrere Anbieter auch im Online-Bereich, bei denen das Lebensmittelinspektorat Packungen sichergestellt und die Abgabe verboten hat.
Die Swissmedic informierte das Kantonale Labor Zürich im Frühsommer 2024, dass ein Nahrungsergänzungsmittel aus dem Erotikbereich online angeboten wurde, in dem die pharmazeutischen Wirkstoffe Sildenafil und Tadalafil nachgewiesen wurden. Das Produkt wurde zurückgerufen und in die Warnliste der Swissmedic aufgenommen. Das weitere Sortiment und die Selbstkontrolle des Anbieters wurden im Rahmen einer Inspektion geprüft.
Im Herbst 2024 erhielt das Kantonale Labor Zürich die Meldung, dass ein neuer Onlineshop für Spirituosen eröffnet wurde. An der angegebenen Adresse fand der Lebensmittelkontrolleur zu seinem Erstaunen eine Zahnarztpraxis vor, in deren Wartezimmer tatsächlich Spirituosen zum Kauf angeboten wurden. Vielleicht möchte sich ja wirklich der eine oder andere Patient Mut antrinken vor der Behandlung; dennoch benötigt der Zahnarzt zuerst eine Bewilligung für den Handel mit Alkohol und muss sich bei der Lebensmittelkontrolle anmelden.
Weitere Informationen und Tipps zum Online-Einkauf finden Sie auf der Internetseite des Bundesamtes für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV.
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