Abweichungen beim Coffein in Energydrinks, Mate-Getränken etc.
Mitteilung 24.01.2025
Für den schnellen Kick oder um den Fokus zu halten, im Supermarktregal findet sich ein immenses Angebot an coffeinhaltigen Getränken. Bei einer Untersuchung von 30 solchen Energiespendern wich allerdings bei jedem fünften Produkt der tatsächliche Gehalt an Coffein zum Teil massiv vom auf der Etikette deklarierten Wert ab. Auch die übrige Kennzeichnung war oft mangelhaft. Kein Getränk enthielt aber für sich allein Coffein in einer gesundheitlich bedenklichen Menge.
Startet Ihr Tag mit einer Tasse Kaffee oder gönnen Sie sich lieber einen Energydrink oder ein Mate-Getränk? Coffeinhaltige Getränke sind im Tagesablauf vieler Personen allgegenwärtig. Allen gemeinsam ist das enthaltene Coffein mit seiner in moderaten Dosen stimulierenden und die Wachheit erhöhenden Wirkung. Doch wann ist es zu viel? Nach einer Risikobewertung durch die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) werden Einzeldosen bis zu 200 mg als sicher eingestuft. Über den ganzen Tag verteilt können gesunde Erwachsene bis zu 400 mg konsumieren. Das betrifft die Aufnahme aus allen Quellen, inklusive z. B. dem Kaffee am Morgen oder dem Coffein-Booster für den Sport etc. Bei empfindlichen Personen können allerdings auch schon geringere Mengen von 100 mg zu Schlafstörungen führen. Bei Kindern und Jugendlichen gilt wie bei Erwachsenen eine Einzeldosis von 3 mg Coffein pro Kilogramm Körpergewicht als unbedenklich. Aufgrund des tieferen Körpergewichts von Kindern und Jugendlichen sollte die totale Menge indes entsprechend tiefer als die 200 mg für Erwachsene liegen. Damit die sichere Einzeldosis eingehalten wird, ist in der Schweiz in der Verordnung über Getränke geregelt, dass in coffeinhaltigen Getränken pro Tagesration (bis zu 500 ml) nicht mehr als 160 mg Coffein enthalten sein darf. In Sportlergetränken (geregelt in der Verordnung über Lebensmittel für Personen mit besonderem Ernährungsbedarf) sind mit bis zu 200 mg Coffein pro Tagesration etwas mehr erlaubt. Zum Vergleich: eine Tasse Filterkaffee kann 100-200 mg, ein Espresso wie auch eine Tasse Schwarztee bis zu 100 mg Coffein enthalten.

Das Kantonale Labor Zürich überprüft regelmässig coffeinhaltige Getränke. In einer gemeinsamen Kontrolle mit dem Interkantonalen Labor in Schaffhausen wurden im Jahr 2024 so 30 Energydrinks, Sportlergetränke, Cola-Limonaden sowie Tee- und Mate-Getränke untersucht. Es zeigte sich, dass bei einem Fünftel der Proben falsche Angaben zum Coffeingehalt gemacht wurden. Spitzenreiter war ein Energydrink, der mit 47 mg/100 ml fast das Doppelte der deklarierten Menge von 25 mg/100 ml enthielt. Auf der anderen Seite der Skala wies ein Mate-Drink mit 14 mg/100 ml nur etwas mehr als die Hälfte des deklarierten Gehalts von 25 mg/100 ml auf. Die 6 mangelhaften Proben wurden beanstandet und die Verantwortlichen zur Behebung der Abweichungen verpflichtet. Festzuhalten ist, dass kein Getränk die zulässige Menge von 160 mg Coffein in der Tagesration überschritt. Dies gilt aber nur für im Handel in der Schweiz erhältliche Erzeugnisse im Rahmen dieser Kontrolle. Konsumentinnen und Konsumenten die Energydrinks z. B. aus den USA für den Eigenbedarf importieren, müssen selbst kontrollieren, dass nicht zu viel Coffein enthalten ist. Hier greift die staatliche Lebensmittelkontrolle nicht.
Coffein in zu hohen Dosen kann negative Auswirkungen auf die Gesundheit haben (z. B. Schlafstörungen, Übelkeit usw. und möglicherweise auch Probleme bei der Schwangerschaft bereiten). Daher müssen Energydrinks & Co. mit mehr als 150 mg/l Coffein mit Warnhinweisen gekennzeichnet werden, dass sie für Schwangere und Kinder nicht geeignet sind (ausgenommen sind Getränke auf Basis von Kaffee oder Tee). In der Schweiz gelten im Vergleich zur EU strengere Anforderungen, die zusätzlich den Hinweis «nur in begrenzten Mengen konsumieren» fordern. Bei 7 der 30 untersuchten Proben, hauptsächlich Importprodukte, fehlte jedoch diese Warnung. Bei weiterer Prüfung der Beschriftung fanden sich noch andere nicht konforme Deklarationen, so dass insgesamt die Hälfte der Proben wegen Mängeln der Kennzeichnung beanstandet wurden.
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