Nicht deklarierte Bestandteile in Gewürzen – nicht nur täuschend, sondern auch gefährlich

Werden Gewürze mit nicht deklarierten Beimischungen gestreckt, ist das täuschend und manchmal sogar gesundheitsgefährlich. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Vermischung mit betrügerischer Absicht, aus Versehen oder sogar mit guter Absicht geschieht. Bei den Kontrollen des Kantonalen Labors von mehr als 100 Proben sind drei Gewürzmischungen, ein Ingwer- und zwei Pfefferpulver hängen geblieben.

Gewürze sind teuer und oft ist die Nachfrage höher als das Angebot. Dies hat Anbieter von Gewürzen schon immer zur Streckung mit billigeren Zutaten verleitet. Die Produkte mit Reis zu vermischen, hat aber auch einen ganz praktischen Hintergrund: Verwenden die Konsumentinnen und Konsumenten die teuren Gewürze nur sparsam, führt dies bei gemahlenen Gewürzen durch die lange Lagerung zu Verklumpung durch Feuchtigkeit. Ein altes Hausmittel dagegen sind Reiskörner, die beispielsweise unters Salz gemischt werden. Deswegen ist gegen Reis in Gewürzen auch ist nichts einzuwenden, wenn dieser deklariert wird.

Das Kantonale Labor Zürich untersuchte 2023 71 gemahlenen Gewürze und 40 Gewürzmischungen auf nicht deklarierte Beimischungen. Ein Ingwerpulver und ein weisses Pfefferpulver enthielten nicht deklarierte Zugaben von Reis. Die Betriebe wurden aufgefordert, die Kennzeichnung der Produkte anzupassen, damit eine Täuschung der Konsumentinnen und Konsumenten verhindert wird.

Produkte mit nicht deklarierten allergenen Zutaten, sind nicht nur täuschend, sondern können für Allergiker gesundheitsgefährdend oder gar lebensbedrohlich sein und die Aufnahme von Weizen kann bei Personen mit Zöliakie eine Unverträglichkeitsreaktion auslösen. In drei Gewürzmischungen und einem weissen Pfeffer wurde nicht deklarierter Weizen nachgewiesen. Ein Produkt enthielt zusätzlich das Allergen Sellerie, ohne dass auf der Verpackung darauf hingewiesen wurde. Die Anbieter dieser Gewürzpulver wurden aufgefordert, ihre Etiketten sofort anzupassen oder die Produkte aus dem Verkauf zu nehmen.
 

Schwarze und weisse Pfefferkörner auf einem Jutesack.
Schwarze und weisse Pfefferkörner. Quelle: Kantonales Labor Zürich, Patrick Hofmann

Inwiefern bei den bemängelten Produkten Betrugsabsichten oder Nachlässigkeiten hinter den Abweichungen steckten, konnte nicht abschliessend geklärt werden. Die Hersteller dieser Produkte sind häufig im fernen Ausland beheimatet. Umso mehr stehen die Inverkehrbringer in der Schweiz in der Pflicht, ihre Lieferanten entsprechend zu sensibilisieren und mit eigenen Massnahmen sicherzustellen, dass die von ihnen angebotenen Gewürze der lebensmittelrechtlichen Anforderungen genügen. Wie die Abklärungen in Zusammenhang mit den analytischen Befunden zeigten, sind die Massnahmen zur Selbstkontrolle verbesserungswürdig. Das Kantonale Labor Zürich sorgt mit weiteren Betriebskontrollen und Stichproben dafür, dass die Betriebe die Lücken schliessen.

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