Merkblatt «Informationspflicht Trinkwasserqualität»
Mitteilung 28.11.2024
Qualitativ hochwertiges Trinkwasser ist ein hohes Gut und von öffentlichem Interesse. In welcher Form die Wasserversorger ihre Bezüger über die Qualität informieren müssen, regelt die Leitlinie des zuständigen Branchenverbandes. Damit auch die Verbraucher wissen, welche Informationen ihnen zugänglich gemacht werden sollen, hat das Kantonale Labor Zürich das aktualisierte Merkblatt «Informationspflicht Trinkwasserqualität» auf seiner Homepage aufgeschaltet.
Im Wasserschloss Schweiz ist die Wasserqualität überdurchschnittlich gut. Viele Quellen oder Grundwasservorkommen im Kanton Zürich können ohne oder mit einfachen Aufbereitungsmethoden wie etwa einer Sicherheitsdesinfektion durch UV-Strahlung als Trinkwasser genutzt werden. Um zu gewährleisten, dass die Trinkwasserqualität auch bei sich verändernden Umweltbedingungen, zum Beispiel dem Klimawandel oder einer Belastung mit Pestizidrückständen, stets den gesetzlichen Anforderungen an Trinkwasser entspricht, sind die Wasserversorger dazu verpflichtet eine risikobasierte Selbstkontrolle durchzuführen. Zur Erfüllung der Selbstkontrolle werden neben kontinuierlichen Online-Messungen vor Ort auch regelmässig Wasserproben erhoben und im Labor auf verschiedenste Parameter analysiert.
Über diese Ergebnisse und andere interessante Informationen zur Wasserversorgung müssen die Konsumentinnen und Konsumenten transparent und mindestens jährlich informiert werden. In welcher Form dies zu geschehen hat, wurde mit der Überarbeitung der «Leitlinie für eine gute Verfahrenspraxis in Trinkwasserversorgungen» durch den Schweizerischer Verein des Gas- und Wasserfaches im Februar 2023 explizit in die Branchenleitlinie für Wasserversorger aufgenommen. Die Richtlinie erweitert damit eine Interpretationshilfe des Verbandes der Kantonschemiker der Schweiz aus dem Jahr 2007.
Zur proaktiven Bevölkerungsinformation und zur Unterstützung der Wasserversorger wurde durch das Kantonale Labor Zürich die Züri Trinkwasser Map erstellt. Dort werden digital und zeitnah Resultate zu aktuellen Trinkwasseranalysen (z.B. Chlorothalonil-Metaboliten, PFAS, Wasserhärte) verbraucherfreundlich dargestellt. Die Karte wird laufend um weitere relevante Parameter erweitert.
Das KLZH hat das aktualisierte Merkblatt «Informationspflicht Trinkwasserqualität» basierend auf der Branchenleitlinie auf seiner Homepage aufgeschaltet. Es zeigt auf, welche weiteren Informationen durch die Wasserversorger ihren Kundinnen und Kunden zur Verfügung stellen sollen.
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