Winterzeit - Zinkzeit? Nahrungsergänzungsmittel mit Zink im Fokus
Mitteilung 06.12.2023
In der kalten Jahreszeit greift manch einer gerne zu einem zinkhaltigen Nahrungsergänzungsmittel, denn Zink sei bekanntlich gut für das Immunsystem und helfe gegen Grippe und Erkältungen. So verspricht es uns jedenfalls die Werbung! Aber Vorsicht: allzu viel ist ungesund und bekanntlich darf man nicht alles glauben, was in der Werbung steht. Das Kantonale Labor Zürich hat daher 20 zinkhaltige Nahrungsergänzungsmittel und ein Sportlerprodukt untersucht. Sechzehn Produkte mussten wegen Kennzeichnungsmängeln beanstandet werden, und ein Produkt enthielt viel weniger Zink als deklariert.
Zink ist ein wahres Multitalent. Das Spurenelement ist nicht nur wichtig für das Immunsystem, sondern auch für Haut, Haare und Nägel. Ausserdem spielt es eine Rolle bei der Bildung des «Männerhormons» Testosteron und der Verstoffwechselung von Fettsäuren. Kein Wunder, werden Nahrungsergänzungsmittel mit Zink oftmals für das Immunsystem, die Schönheit, den sportlichen Mann oder sogar als «Fatburner» angepriesen. Gerade im Herbst und Winter, wenn es wieder kühler ist und die Erkältungssaison Einzug hält, erscheinen wieder mehr Werbungen für zinkhaltige Nahrungsergänzungsmittel zur (vermeintlichen) Stärkung des Immunsystems. Im Internet ist das Angebot an hoch dosierten Produkten entsprechend gross.
Nahrungsergänzungsmittel dürfen 5.3 mg Zink pro Tagesdosis enthalten. Früher waren noch 15 mg Zink zulässig. Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) hat die zulässige Menge vor rund drei Jahren gesenkt, da die Zinkversorgung in der Bevölkerung bereits gut ist und bei einer zu hohen Zinkzufuhr auch mit negativen Auswirkungen auf die Gesundheit gerechnet werden muss. Es ist bekannt, dass unter anderem der Eisenstoffwechsel beeinträchtigt werden kann. Zuviel Zink kann sogar das Immunsystem schwächen. Wer im Internet einkauft, sollte sich daher gut über die angebotenen Produkte und deren (Neben-)Wirkungen informieren.
Übrigens: wer an einem Zinkmangel leidet, benötigt ein Arzneimittel. Man kann sich dieses ärztlich verschreiben lassen oder in der Apotheke kaufen. Diese Arzneimittel dürfen mehr Zink als Nahrungsergänzungsmittel enthalten und sind nur für die kurzfristige Einnahme vorgesehen.
Aktuelle Untersuchungen des Kantonalen Labors Zürich
Im Oktober 2023 wurden 20 Nahrungsergänzungsmittel und ein Sportlerprodukt in Drogeriemärkten, Sportgeschäften, im Detailhandel und bei einem Coiffeur als Probe erhoben. Im Labor wurden die Produkte bezüglich der Kennzeichnung und dem Zinkgehalt geprüft.
Von 21 Produkten mussten 16 wegen Kennzeichnungsmängeln beanstandet werden. Wenig überraschend wurden einige Produkte mit Angaben beworben, die über die zulässige die Angabe «Zink trägt zu einer normalen Funktion des Immunsystems bei» hinaus-gehen. Beispiele für beanstandete Angaben:
- Zur Unterstützung des Immunsystems besonders in der kalten Jahreszeit
- Zur Stärkung des Immunsystems bei erhöhter Ansteckungsgefahr
- «Zum Schutz bei eisigem Schmuddelwetter» mit Tipps zur Behandlung von Schnupfen und Erkältung.
Ein Produkt wurde zur Therapie eines Zinkmangels empfohlen und daher als Arzneimittel eingestuft.
Rund ein Drittel der Proben enthielt 15 mg Zink pro Tagesdosis. Solche Produkte durften noch bis am 30. Juni 2022 hergestellt und danach nur noch bis zum Abbau des Warenlagers verkauft werden. Bei Nahrungsergänzungsmitteln ist von einer Haltbarkeit von zwei bis drei Jahren auszugehen; es ist also möglich, dass solche Produkte weiterhin auf dem Markt sind. Bei zwei Produkten war aufgrund der Losnummer aber erkennbar, dass sie nach dem Stichdatum hergestellt wurden und somit nicht mehr verkauft werden dürfen.
Im Labor konnte bei 20 Produkten die deklarierte Zinkmenge bestätigt werden. Ein Nahrungsergänzungsmittel für Sportler enthielt jedoch nicht 15 mg Zink pro Tagesdosis, sondern nur knapp 5 mg. Hier ist nicht auszuschliessen, dass der Hersteller die Zinkmenge aufgrund der neuen Vorgaben bereits reduziert hat, aber noch alte Verpackungen auf-braucht. Dieser Fall wurde an die für den Hersteller zuständige Lebensmittelkontrollbehörde überwiesen.
Insgesamt mussten drei Viertel der geprüften Produkte beanstandet werden. Dies zeigt, dass die Situation bei Nahrungsergänzungsmitteln nach wie vor kritisch ist und die Branche ihre Pflicht zur Selbstkontrolle nicht ausreichend wahrnimmt. Nahrungsergänzungsmittel werden daher weiterhin regelmässig kontrolliert.