Illegale Küchen
Mitteilung 07.11.2023
In der Lebensmittelkontrolle sind fachliche und empathische Kompetenzen wichtig. Ebenfalls zentral sind aber räumliches Vorstellungsvermögen und Hartnäckigkeit, wie eine Kontrolle in der Stadt Zürich zeigte. Begleiten Sie uns auf dieser Inspektion.
In den Quartieren der Stadt Zürich finden sich verschiedene kleine Ladengeschäfte aller Art, welche von unseren Lebensmittelkontrolleurinnen und -kontrolleuren regelmässig risikobasiert kontrolliert werden.
So sind zwei Lebensmittelkontrolleure unterwegs zu einer Inspektion eines Lokals, welches Esswaren, Getränke und kosmetische Artikel anbietet.
Zu Beginn scheint es eine routinemässige Kontrolle zu werden. Nach eingehender Überprüfung des Warenangebotes und dessen Kennzeichnung im Verkaufsraum fragen sie wie gewohnt nach den Lagerräumlichkeiten und folgen der Betriebsverantwortlichen in die Kellerräume. Auch hier scheint alles in Ordnung zu sein.
Aus den geschlossenen Nebenräumen aber erregen laute Geräusche und Gelächter die Aufmerksamkeit der Kontrolleure. Da sie den Betrieb schon aus früheren Kontrollen kennen, wissen sie genau, welche Räume zum Betrieb gehören und welche nicht. Auf stetiges Nachhaken hin werden auch diese Türen widerwillig geöffnet.
Der Blick wird frei auf zwei Gasträume samt Spieltischen. Hinter einer provisorisch eingebauten Wand aus Spanplatten, hören sie weitere Stimmen. Die Wand wird geöffnet und schon stehen sie in einer Küche, die den Behörden nie gemeldet wurde.
Den Kontrolleuren bietet sich denn auch ein interessantes Bild: Wandflächen und Unterbauten sind aus Pressspanplatten, der Fussboden aus Rohbeton, die elektrischen und sanitären Installationen laienhaft verlegt und die Lüftungshaube führt die Kochdämpfe direkt in den Gastraum. Kurz gesagt, die Einrichtung widerspricht nicht nur in allen Belangen der Lebensmittelgesetzgebung, sondern verstösst auch gegen diverse weitere gesetzliche Vorschriften. Da die Lebensmittelsicherheit in Frage gestellt werden muss, verfügen die Kontrolleure eine sofortige Betriebsschliessung.
Im Nachgang werden auch die Bau- und die Feuerpolizei und andere Amtsstellen über die Feststellungen informiert. Die behördliche Zusammenarbeit funktioniert.
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