Die Küche aus Fernost liegt im Trend – Asia-Nudeln im Test

In unseren Läden findet sich ein grosses Angebot an unterschiedlichsten Asia-Nudeln. Für diese gelten die gleichen lebensmittelrechtlichen Anforderungen wie für hiesige Teigwaren. Das Kantonale Labor hat bei 20 Produkten geprüft, ob die Vorgaben eingehalten werden. Im Vergleich zu früher hat sich die Situation verbessert, insbesondere werden fast keine verbotenen Farbstoffe mehr eingesetzt. Die Kennzeichnung bereitet aber nach wie vor Probleme. Die Hälfte der Proben war zu beanstanden.

Wie in Europa haben auch in der asiatischen Küche Nudeln eine lange Tradition. Anders als unsere hiesigen, oftmals nur mit Weizenmehl hergestellten Erzeugnisse, werden asiatische Teigwaren gerne auch aus Reis oder anderen Getreidesorten oder nur aus Stärke gemacht. Die Produkte mit exotisch anmutenden Namen wie Ramen, Soba, Udon oder Mie etc. unterscheiden sich nicht nur in Form, Farbe und Konsistenz von hiesigen Teigwaren, sondern sind oft auch anders zuzubereiten. Auffallend ist zuallererst die zumeist viel kürzere Kochzeit. Die Nudeln werden auch nicht als einfache Pasta mit Sauce gereicht, sondern als vollwertige Gerichte mit Fleisch oder Gemüse im Wok oder auch als Einlage in einer Suppe gegessen.

Soba-Nudeln aus Buchweizen und Weizennudeln
Soba-Nudeln aus Buchweizen und Weizennudeln Quelle: Kantonales Labor Zürich; Mirjam Widmer

Die Kontrolle von 20 Asia-Nudeln sowohl aus spezialisierten Asia-Shops als auch aus schweizerischen Grossverteilern hat gezeigt, dass die Produkte in Bezug auf die verwendeten Zusatzstoffe nur selten von den vorgegebenen Anforderungen abweichen. Nur noch in einem Fall wurde ein verbotener künstlicher Farbstoff eingesetzt, der ein als «Egg noodle / Eiernudeln» bezeichnetes Produkt schön gelb einfärben sollte. Eier waren darin nur in sehr geringer Menge enthalten, weshalb offenbar mit dem gelben Farbstoff nachgeholfen werden musste. Zwei Erzeugnisse waren nur ungenügend getrocknet, der Wassergehalt betrug mit ca. 15 % mehr als die maximal erlaubten 13 Prozent. Ein zu hoher Wassergehalt birgt die Gefahr eines mikrobiologischen Verderbs. Die Produkte wurden beanstandet und die Verkäufer nahmen die Artikel in der Folge aus dem Sortiment.

Im Gegensatz zur Zusammensetzung scheint die Angabe einer korrekten Kennzeichnung schon schwieriger. Bei der Übersetzung der Originaldeklaration ins Deutsche wurden einige Fehler gemacht. Und nicht immer ist die Zubereitung so einfach wie bei europäischer Pasta. In einigen Fällen müssen die Asia-Nudeln vor dem Kochen eingeweicht werden oder es ist gar kein Kochen nötig, einweichen in kaltem Wasser genügt. Dort wo Angaben für die spezielle Art der Zubereitung fehlten, wurde eine Beanstandung ausgesprochen. Insgesamt war bei 9 Produkten mindestens ein Aspekt der Beschriftung ungenügend.

Über alles gesehen genügte die Hälfte der geprüften Proben den Vorgaben nicht. Dies betraf vorwiegend die Kennzeichnung. Wer des Englischen mächtig ist, kann durchaus mehr Informationen erhalten. Angaben in anderen als einer schweizerischen Amtssprache genügen jedoch nicht, was regelmässig zu Beanstandungen führt. Die Zusammensetzung entsprach grösstenteils den Anforderungen, wobei positiv zu werten ist, dass nur noch selten künstliche Farbstoffe eingesetzt wurden. Anscheinend hat die stete Kontrolle der Überwachungsbehörden auch bei den asiatischen Herstellern und den hiesigen Importeuren zu einer positiven Entwicklung geführt.
 

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