Video: Das Selbstbestimmungsgesetz und der Datenschutz

Titelbild Video: Das Selbstbestimmungsgesetz und der Datenschutz

«Es gibt immer eine gute Lösung. Um sie zu finden, muss man sich der Risiken bewusst sein», sagt die Datenschutzbeauftragte im neuen Video. Derzeit wird im Kanton Zürich das Gesetz über den selbstbestimmten Leistungsbezug durch Menschen mit Behinderung (Selbstbestimmungsgesetz) eingeführt. Es soll Betroffenen eine möglichst weitgehende Freiheit und Unabhängigkeit geben beim Bezug von Leistungen und der Organisation der eigenen Lebenssituation. Damit dies gewährleistet werden kann, ist eine systematische Erhebung von sehr sensitiven Personendaten notwendig. Es entstehen Persönlichkeitsprofile.

Bei der Entwicklung des Gesetzes arbeitete die Datenschutzbeauftragte mit der Sicherheitsdirektion und dem kantonalen Sozialamt zusammen. Das Resultat ist erfreulich. Eine gute Lösung, die das Recht auf Selbstbestimmung maximal stärkt und gleichzeitig die Privatsphäre von Menschen mit Behinderungen schützt.

Hans Peter Waltisberg

Kommunikationsverantwortlicher der Datenschutzbeauftragten

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