Mehrwertausgleich in den Gemeinden

Neue GIS-Browserkarte zum Stand der Umsetzung des Mehrwertausgleichs in den Gemeinden.

Mit dem Inkrafttreten des Mehrwertausgleichsgesetzes (MAG) sowie der Mehrwertausgleichsverordnung (MAV) am 1. Januar 2021 erhalten die Gemeinden im Kanton Zürich die Möglichkeit, einen kommunalen Mehrwertausgleich einzuführen. Für Grundstücke, deren Wert durch eine Umzonung oder eine Aufzonung steigt (Planungsvorteil), kann dann eine Mehrwertabgabe erhoben werden. Bevor der kommunale Mehrwertausgleich vollzogen werden kann, müssen die Gemeinden einige Änderungen an ihrer Bau- und Zonenordnung (BZO) vornehmen. Für diese Anpassungen sieht das MAG einen Zeitraum bis zum 1. März 2025 vor. Die neue GIS-Browserkarte gibt Auskunft über den Stand der Revisionen der Bauordnungen hinsichtlich der Einführung des kommunalen Mehrwertausgleichs.

Zwei Möglichkeiten – zwei Werte

Das MAG sieht eine Wahlmöglichkeit für die Gemeinden vor. Sie können entweder auf den kommunalen Mehrwertausgleich verzichten oder einen kommunalen Mehrwertausgleich einführen. Wenn eine Gemeinde sich für die Einführung entscheidet, muss sie einerseits die Höhe des Abgabesatzes bestimmen. Dieser kann zwischen 0 Prozent und höchstens 40 Prozent festgelegt werden. Der Abgabesatz wird auf den um 100'000 Franken gekürzten Mehrwert angewendet. Der zweite Wert, der durch die Gemeinden festgelegt werden muss, ist die Grösse der sogenannten Freifläche. Diese kann zwischen 1'200 und 2'000 Quadratmeter betragen. Das Gesetz sieht vor, dass Grundstücke, die kleiner als die von den Gemeinden festgelegte Freifläche sind, vom Mehrwertausgleich ausgenommen werden, sofern der Mehrwert die Schwelle von 250'000 Franken nicht übersteigt. 

Stand der BZO-Revisionen in der Übersicht 

Die neue GIS-Browserkarte bietet eine Übersicht über den Stand der BZO-Revisionen und gibt Auskunft über die von den Gemeinden gewählten Abgabesätze und Freiflächen. Hierbei gilt zu beachten, dass beide Werte erst ab Inkraftsetzung der BZO verbindlich sind und angewendet werden können. Zuvor sind noch Änderungen möglich. Die Karte unterscheidet daher farblich, ob noch kein Mehrwertausgleich in der Bauordnung vorgesehen ist, ob die entsprechende Revision durch das Amt für Raumentwicklung vorgeprüft worden ist, ob sie genehmigt worden ist oder ob der Mehrwertausgleich in der Bauordnung in Kraft ist.

Weitere Informationen zum Mehrwertausgleich im Kanton Zürich finden sich unter www.zh.ch/mehrwertausgleich.

GIS-Browserkarte «Stand Umsetzung Mehrwertausgleich in den Gemeinden»
GIS-Browserkarte «Stand Umsetzung Mehrwertausgleich in den Gemeinden»

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