Zu bunt getrieben: Farbstoffe in Konditoreiwaren

Eine Untersuchung des Kantonalen Labor Zürich zeigt: gewisse Hersteller von Konditoreiwaren treiben es buchstäblich zu bunt! Ob Pralinés, Marzipanfiguren, exotische Süssigkeiten oder fantasievoll verziertes Gebäck: die Farbstoffdeklaration entspricht selten den Tatsachen.

Leckereien in allen Farben des Regenbogens - dank Farbstoffen wird aus einem unscheinbaren Produkt ein wahres Kunstwerk. Nicht selten werden synthetische Farbstoffe dafür eingesetzt. Dagegen ist grundsätzlich nichts einzuwenden, sofern diese Farbstoffe für das Produkt auch zugelassen sind und entsprechend auf der Etikette aufgeführt werden.

Zwei Marzipanfiguren und ein Glückskäfer aus Schokolade sind nur dank Farbstoffen so schön bunt.
Mit Farbstoffen gefärbte Marzipan- und Schokoladefiguren. Quelle: Mirjam Widmer, Kantonales Labor Zürich

Eine Untersuchung von Produkten aus Bäckereien, Konditoreien und Spezialitätenläden ergab im Herbst 2020, dass bei 15 von 26 Proben die Farbstoffe nicht korrekt eingesetzt wurden. Entweder waren andere oder gar keine Farbstoffe auf der Etikette aufgeführt, oder die Farbstoffe waren für die Produktekategorie nicht zugelassen. Fünf andere Produkte wiesen weitere Kennzeichnungsmängel auf, so dass insgesamt 20 Proben beanstandet wurden. Im Jahresbericht 2020 wurde bereits über diese Kampagne berichtet, nun liegen die Stellungnahmen der betroffenen Firmen vor. 

Die Auswertung der Rückmeldungen zeigt, dass die Fehler bei der Verwendung von Farbstoffen auf folgende Ursachen zurückzuführen sind:

  1. Veraltete Dokumentation: Betriebe verwenden veraltete Spezifikationen, Rezepturen oder Etiketten. So stimmten zwar die Angaben auf der Etikette mit der alten Spezifikation überein, die eingesetzte Farbstoffmischung wies jedoch längst eine andere Zusammensetzung auf.
  2. Fehlende oder falsche Informationen: Hersteller oder Lieferanten stellen nicht korrekte Informationen über die in der Farbstoffmischung oder dem Halbfabrikat eingesetzten Farbstoffe und deren Einsatzmöglichkeiten (Mengen, zulässige Produkte) zur Verfügung.
  3. Fahrlässigkeit: im Zutatenverzeichnis wird nicht selten die ganze Dekoration «vergessen» oder der Konsument wird bewusst nicht darüber informiert, dass das Produkt Farbstoffe enthält.

Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass knapp die Hälfte der Beanstandungen auf das vermeidbare Fehlverhalten von Konditoreiwaren-Herstellern zurückzuführen ist. Die Betriebe hätten im Rahmen der Selbstkontrolle sicherstellen müssen, dass die verwendete Dekoration korrekt gekennzeichnet ist. Fehlende oder falsche Informationen durch Hersteller oder Lieferanten von Farbstoffmischungen und Zwischenprodukten waren bei einem Viertel der Beanstandungen die Ursache. Bei den restlichen Beanstandungen muss davon ausgegangen werden, dass sich die Betriebe schlicht und einfach nicht bemüht haben, die verwendeten Farbstoffe richtig zu deklarieren. Nachkontrollen werden folgen.

Kontakt

Kantonales Labor

Adresse

Fehrenstrasse 15
Postfach
8032 Zürich
Route (Google)

 

Telefon

+41 43 244 71 00

Telefon


Bürozeiten

Montag
08.00 bis 11.45 Uhr und
13.00 bis 16.00 Uhr

Dienstag bis Freitag
08.00 bis 11.45 Uhr und
13.00 bis 16.30 Uhr

E-Mail

info@kl.zh.ch

Für diese Meldung zuständig: