Neues Merkblatt zur digitalen Parkplatzbewirtschaftung
Mitteilung 07.12.2020
Gemeinden und Städte beginnen, ihre Parkplatzbewirtschaftung umzurüsten. Der freie Parkplatz kann künftig digital gesucht und die Gebühr digital bezahlt werden. Daraus ergibt sich jedoch, dass mehr Informationen erhoben und bearbeitet werden als bisher. Braucht es eine neue Rechtsgrundlage, wenn öffentliche Organe die Parkplatzbewirtschaftung digitalisieren? Welche Daten dürfen erhoben werden und wie lange dürfen diese aufbewahrt werden? Das neue Merkblatt der Datenschutzbeauftragten des Kantons Zürich beantwortet die Fragen von öffentlichen Organen und Parkplatznutzenden.