Meldepflicht bei Datenschutzvorfällen und Datenschutz-Folgenabschätzung

Die neuen Merkblätter und Formulare der Datenschutzbeauftragten unterstützen öffentliche Organe bei der Umsetzung der Anforderungen des revidierten Gesetzes über die Information und den Datenschutz (IDG).

Datenschutzvorfälle, die zu einer Gefährdung der Grundrechte auf informationelle Selbstbestimmung beziehungsweise auf Privatsphäre von betroffenen Personen führen können, müssen neu der Datenschutzbeauftragten gemeldet werden.

Das revidierte Gesetz über die Information und den Datenschutz verlangt ebenfalls, dass ein öffentliches Organ jede beabsichtigte neue Bearbeitung von Personendaten einer Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) unterziehen muss.

Mit diesen beiden neuen Instrumenten wird der Datenschutz gestärkt.