Die Schlussprüfung in der Allgemeinbildung findet auch in Zukunft schriftlich statt

Die Mindestvorschriften des Staatssekretariats für Bildung, Forschung und Innovation sehen für die Abschlussprüfung im Bereich Allgemeinbildung neben einer Erfahrungsnote, eine Schlussarbeit und eine mündliche oder schriftliche Schlussprüfung vor. Der Bildungsrat hat nun die schriftliche Abschlussprüfung beschlossen.

Portraitaufnahme einer Schülerin im Klassenzimmer. Die junge Frau sitzt, vor ihr auf dem Pult liegen ihre Lernunterlagen und Stifte.
Mit der Reform «Allgemeinbildung 2030» soll die berufliche Allgemeinbildung auf die Zukunft ausgerichtet werden. Quelle: Bildungsdirektion Bild «Portraitaufnahme einer Schülerin im Klassenzimmer. Die junge Frau sitzt, vor ihr auf dem Pult liegen ihre Lernunterlagen und Stifte.» herunterladen

Mit der Reform «Allgemeinbildung 2030» (AU 2030) soll die Allgemeinbildung der beruflichen Grundbildung auf die künftigen Anforderungen der Gesellschaft und des Arbeitsmarktes ausgerichtet werden. Das Ziel der Reform ABU 2030 ist, den allgemeinbildenden und den berufskundlichen Unterricht enger zu verschränken, den Bereich «Sprache und Kommunikation» zu stärken und das Qualifikationsverfahren neu auszurichten. Der Kanton Zürich hat festgelegt, dass es einen einheitlichen kantonalen ABU-Lehrplan geben soll.

Die im April 2025 vom Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation erlassenen neuen Mindestvorschriften für die Allgemeinbildung in der beruflichen Grundbildung sehen weiterhin ein dreiteiliges Qualifikationsverfahren vor. Die Note des Qualifikationsverfahrens errechnet sich aus je einem Drittel der Erfahrungsnote, der Vertiefungsarbeit sowie der Schlussprüfung. Diese kann mündlich oder schriftlich durchgeführt werden. Die Kantone haben die Wahl über den Durchführungsmodus der Schlussprüfung.

Schriftliche Schlussprüfung im Kanton Zürich

Der Bildungsrat hat in seiner Sitzung am 12. Mai 2025 beschlossen, dass die Schlussprüfung im Qualifikationsverfahren Allgemeinbildung unter der neuen Verordnung des SBFI schriftlich durchgeführt wird. Der Entscheid wurde aufgrund einer Konsultation der wichtigsten Anspruchsgruppen gefällt. Dazu zählen die Lehrpersonenkonferenz Berufsfachschulen Kanton Zürich (LKB), der Zürcher Verband der Lehrkräfte in der Berufsbildung (ZLB) und der Schweizerische Verband des Personals öffentlicher Dienste (VPOD), die Konferenz der Rektorinnen und Rektoren der Berufsfachschulen sowie die Kerngruppe und der Projektausschuss des Projekts «kantonaler Lehrplan Allgemeinbildung».

Ausschlaggebend für diesen Entscheid war die pädagogische Überlegung, dass die drei Teile der Abschlussprüfung unabhängig voneinander sind. So bezieht sich etwa die schriftliche Abschlussprüfung nicht auf die Vertiefungsarbeit sowie auf deren Präsentation. Zudem soll die Schlussprüfung das vorhandene Wissen und Können im Bereich Allgemeinbildung abdecken. Dafür ist eine einheitliche, schriftliche Schlussprüfung besser geeignet. Darüber hinaus ermöglicht eine einheitliche, zentral erstellte, schriftliche Abschlussprüfung für alle Lernenden im Kanton Zürich eine Prüfung, die qualitativ hohen Ansprüchen genügt. Eine zusätzliche mündliche Schlussprüfung würde an den Berufsfachschulen zu einem massiven Mehraufwand, zu Mehrkosten und zu einem zusätzlichen Ausfall von Lektionen führen.

Die Mindestvorschriften zur Allgemeinbildung werden nun auf Anfang 2026 vom Bund in Zusammenarbeit mit den Kantonen, Organisationen der Arbeitswelt und weiteren Kreisen revidiert und per Schuljahr 2026/27 umgesetzt.
 

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