Erfolgreiche Durchführung der Zentralen Aufnahmeprüfungen mit neuer Verordnung

Rund 12'500 Schülerinnen und Schüler legten im bisherigen Schuljahr eine Zentrale Aufnahmeprüfung (ZAP) für den Übertritt in eine kantonale Maturitätsschule ab. Die Prüfungen fanden erstmals nach den Bestimmungen der neuen Aufnahmeverordnung statt.

Inhaltsverzeichnis

Wer im Kanton Zürich an ein Lang- oder Kurzgymnasium, an eine Fachmittelschule, Handelsmittelschule, Informatikmittelschule oder Berufsmaturitätsschule will, muss eine Zentrale Aufnahmeprüfung (ZAP) absolvieren. Für die Absolventinnen und Absolventen der ZAP galt in diesem Jahr eine neuen Aufnahmeverordnung mit weitgehend denselben Regeln für alle Schultypen: Es zählen zu einer Hälfte die Vornoten und zur anderen Hälfte die Aufnahmeprüfung in Deutsch und Mathematik.

Zahlen liegen im langjährigen Mittel

Im bisherigen Schuljahr nahmen rund 12'500 Schülerinnen und Schüler an der Zentralen Aufnahmeprüfung für den Übertritt in eine Maturitätsschule teil. Berücksichtigt man das Schülerinnen- und Schüler-Wachstum, liegt der Anteil der Personen, welche die ZAP bestanden haben, im Rahmen des langjährigen Mittels. Wie viele Personen effektiv in eine Maturitätsschule eintreten werden, wird erst im Sommer 2023 bekannt sein. Denn Schülerinnen und Schüler können sich gleichzeitig für mehrere Prüfungen anmelden und es kann bis zum Schuljahresstart noch zu Abmeldungen kommen. Ausserdem können Lernende mit guten Vorleistungen nach der beruflichen Grundbildung prüfungsfrei in die Berufsmaturitätsschule (BM 2) eintreten.

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Nur leichte Veränderungen bei den Probezeitzahlen

Der Anteil der Schülerinnen und Schüler, welche die Probezeit in diesem Schuljahr bestanden haben, ist im Langgymnasium leicht gestiegen (2022/23: 92,1 Prozent, 2021/22: 91,5 Prozent) und im Kurzgymnasium leicht gesunken (2022/2023: 86,1 Prozent, 2021/2022: 87,8 Prozent).
 

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