Perspektiven für Personen ohne Lehrdiplom

Die Bildungsdirektion will engagierten und geeigneten Personen ohne anerkanntes Lehrdiplom eine langfristige Perspektive im Lehrberuf bieten. Zusammen mit der Pädagogischen Hochschule Zürich hat sie definiert, unter welchen Bedingungen diese Personen ab kommendem Herbst ein Studium aufnehmen können.

Medienkonferenz vom 17. November 2022
Aufzeichnung der Medienkonferenz vom 17. November 2022

Von nahezu 18’000 Lehrpersonen an der Volksschule im Kanton Zürich sind seit Beginn des Schuljahres 2022/2023 rund 530 Personen ohne anerkanntes Lehrdiplom im Einsatz. Die gesetzliche Grundlage hierfür bildet § 7 des Lehrpersonalgesetzes (LPG). Dieser sieht vor, dass die Gemeinden Personen ohne Lehrdiplom befristet auf maximal ein Jahr einsetzen dürfen, wenn die Bildungsdirektion einen Mangel an Lehrpersonen feststellt.

Schulen und Lehrpersonen haben seit Beginn des Schuljahres viel investiert, damit Personen ohne Lehrdiplom den Einstieg in den Lehrberuf schaffen. Um die wachsende Zahl an Schülerinnen und Schülern auffangen zu können, werden zudem in den kommenden Jahren weitere Lehrpersonen benötigt. Deshalb will die Bildungsdirektion engagierten Neueinsteigerinnen und Neueinsteigern eine nachhaltige Perspektive im Lehrberuf geben und ihnen die Aufnahme eines Studiums an der Pädagogischen Hochschule (PH) Zürich ermöglichen. Gleichzeitig soll die hohe Qualität der Ausbildung beibehalten werden.

Zulassungsbedingungen definiert

Die PH Zürich und die Bildungsdirektion haben definiert, unter welchen Bedingungen diesen Personen der Zugang zum Studium gewährt werden kann. Da der Abschluss zu einem schweizweit anerkannten Lehrdiplom führt, müssen einige Aufnahmekriterien erfüllt sein. Voraussetzung sind eine abgeschlossene dreijährige Ausbildung auf der Sekundarstufe II, mindestens drei Jahre Berufserfahrung sowie ein Mindestalter von 30 Jahren. Erfüllen Personen ohne Lehrdiplom diese Bedingungen und haben sie im Schuljahr 2022/2023 eine Anstellung von mindestens 40 Prozent an der Volksschule im Kanton Zürich, erhalten sie Zugang zu einem durch die PH Zürich neu entwickelten Aufnahmeverfahren «sur dossier». Darin wird die Studierfähigkeit der Bewerberinnen und Bewerber festgestellt.

Verfügen Personen ohne Lehrdiplom über eine gymnasiale Matura, eine Fachmaturität Pädagogik oder einen Hochschulabschluss, können sie direkt ein Studium an der PH Zürich ergreifen. Erfüllen Personen ohne Lehrdiplom die Zulassungsbedingungen für das Aufnahmeverfahren «sur dossier» nicht, können sie eine Aufnahmeprüfung absolvieren.
Personen ohne Lehrdiplom, die im laufenden Schuljahr mit einem Pensum von mindestens 40 Prozent unterrichten, wird ausserdem der üblicherweise erforderliche Nachweis des guten Leumunds und der gesundheitlichen Eignung aufgrund der bereits vorhandenen Anstellung erlassen. Ebenso gilt das ausserschulische Praktikum als erfüllt.

Ein Beitrag zur Bewältigung des Lehrpersonenmangels

Der aktuelle Mangel an Lehrpersonen lässt sich nur im Zusammenspiel mit allen Beteiligten bewältigen. Der Zugang zum Studium für Personen, die bereits heute an der Zürcher Volksschule unterrichten, ist ein weiterer Beitrag dazu. Das Studium an der PH Zürich ist für alle Schulstufen auch im Teilzeitmodell möglich. Nehmen Personen ohne Lehrdiplom ein Studium auf, können die Schulen sie zudem über das laufende Schuljahr hinaus weiterbeschäftigen.

Weitere Informationen zu den Zulassungsbedingungen für Personen ohne Lehrdiplom sind auf der Webseite phzh.ch/zulassung-personen-ohne-lehrdiplom verfügbar.

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