Keine Maskenpflicht mehr an den Schulen im Kanton Zürich

Der Bund hebt die Maskenpflicht an den Mittel- und Berufsfachschulen auf. Die günstige epidemiologische Lage sowie die weitgehenden Lockerungen des Bundes erlauben auch die Aufhebung der Maskenpflicht an der Sekundarschule.

Der Bund hebt per 26. Juni 2021 im Rahmen der Lockerungsschritte die Maskenpflicht auf Sekundarstufe II auf. Die Bildungsdirektion hebt aufgrund der günstigen epidemiologischen Lage und unter Berücksichtigung der Lockerungen des Bundes auch die Maskentragpflicht an der Sekundarschule auf.

Die Schulen müssen aber weiterhin ihre Schutzkonzepte umsetzen. In den Schutzkonzepten sind auch die Rahmenbedingungen für die Durchführung von Lagern und Schulveranstaltungen geregelt. Das Contact Tracing für Schulen sowie das repetitive Testen werden weitergeführt.

Quarantäneregelungen weiterhin gültig

Weiterhin sind die Quarantäneregelungen zu beachten. Bei einem positiven Fall in einer Klasse sind Personen heute in der Regel vor einer Quarantäne geschützt, wenn beide Seiten eine Maske getragen haben oder wenn sie bereits vollständig geimpft sind. Ausnahmen von der Quarantäne gibt es auch, wenn repetitiv getestet wird.

Die Bildungsdirektion empfiehlt den Schulen, weiterhin auf klassendurchmischte Veranstaltungen möglichst zu verzichten und in Innenräumen eine Maskentragpflicht vorzusehen, wenn die Abstandsregeln nicht eingehalten werden können.

Beim Auftreten von mehreren positiven Fällen in einer Klasse oder einer Schule können weiterhin Ausbruchstestungen angeordnet werden.

Mit welchen Schutzmassnahmen die Schulen auf den verschiedenen Stufen ins neue Schuljahr starten, wird abgestützt auf die epidemiologische Situation gegen Ende der Sommerferien entschieden.

Der Bundesrat hebt auch die Beschränkungen für Präsenzveranstaltungen auf der tertiären Stufe auf und verzichtet auf eine Testpflicht. Das erleichtert den Zürcher Hochschulen massgeblich, das bevorstehende Herbstsemester zu planen.

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