Rückkehr zum Präsenzunterricht an den Mittelschulen
Medienmitteilung 09.03.2021
Im Kanton Zürich werden die Corona-Schutzmassnahmen in den Schulen angepasst. Die Mittelschulen kehren ab nächster Woche vollständig zum Präsenzunterricht zurück. An der Volksschule dürfen wieder klassenübergreifende Aktivitäten stattfinden.
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Die epidemiologische Situation hat sich seit Anfang des Jahres 2021 insgesamt verbessert. Die günstige Entwicklung der Fallzahlen ermöglicht, die Schutzkonzepte für die Schulen im Kanton Zürich anzupassen. Allerdings bleibt die epidemiologische Lage aufgrund der neuen Virusvarianten fragil. Lockerungen müssen deshalb massvoll ausgestaltet und weiterhin von Schutz- und Hygienemassnahmen begleitet werden.
Die kantonalen sowie die kantonal anerkannten nichtstaatlichen Mittelschulen werden ab dem 15. März 2021 wieder vollständig zum Präsenzunterricht zurückkehren. Weiterhin haben die Mittelschulen die Möglichkeit, für eine begrenzte Zeit gewisse Einschränkungen des Präsenzunterrichts vorzunehmen, falls die pandemische Situation an der Schule dies erfordert. Dies ist auch bei den Berufsfachschulen, den privaten Bildungsinstitutionen für die schulisch organisierte Grundbildung und den öffentlichen Schulen für Berufsvorbereitungsjahre so geregelt. Die Regelung gilt bis Ende April.
Klassenübergreifende Aktivitäten wieder möglich
Auf allen Stufen der Volksschule können ab Montag freiwillige Unterrichtsangebote wie Freifächer und Kurse, Kurse in heimatlicher Sprache und Kultur (HSK), freiwilliger Religionsunterricht, freiwilliger Schulsport wieder klassenübergreifend und im Präsenzunterricht durchgeführt werden. Ebenfalls auf allen Stufen der Volksschule wieder zulässig sind Musikunterricht und musikalische Aktivitäten, insbesondere darf auch wieder in klassenübergreifenden Gruppen gesungen und musiziert werden.
Die aktuellen Quarantäneregeln verlangen, dass in Schulklassen ohne Maskentragpflicht bereits bei einem angesteckten Kind die ganze Klasse einschliesslich aller Lehrpersonen in Quarantäne geschickt wird. Um zu verhindern, dass zu viele Klassen in Quarantäne gehen müssen und um weiterhin einen möglichst uneingeschränkten Schulbetrieb zu ermöglichen, wird deshalb die Maskentragpflicht für Schülerinnen und Schüler ab der 4. Klasse bis zu den Frühlingsferien, auf jeden Fall aber bis zum 30. April 2021, verlängert.
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