Unterschiede zwischen den Gemeinden bei der Kinderbetreuung

Im Kanton Zürich besuchen über 40 Prozent der Kinder zwischen 0 und 4 Jahren eine Kindertagesstätte (Kita). In der Schule wird jedes dritte Kind über Mittag oder zu Randzeiten ausserhalb der Familie betreut. Dies zeigt ein neuer Bericht der Bildungsdirektion.

Kindertagesstätten (Kitas) und Tagesfamilien sind die wichtigsten Anbieterinnen von familienergänzender Betreuung im Frühbereich. 43 Prozent der Kinder im Alter zwischen 0 und 4 Jahren besuchen im Kanton Zürich eine Kita. Dies geht aus dem neuen Bericht zur «Situation der familien- und unterrichtsergänzenden Betreuung im Kanton Zürich» hervor. Dabei präsentiert sich die Situation in den Gemeinden sehr unterschiedlich: Während es in knapp einem Drittel der Gemeinden keine Kita gibt, kommen in anderen Gemeinden auf 100 Kinder mehr als 30 Betreuungsplätze. Die Eltern übernehmen jeweils durchschnittlich drei Viertel der Betreuungskosten, wobei die erhobenen Tarife je nach Wohngemeinde und Einkommen sehr unterschiedlich ausfallen.

Jedes dritte Schulkind wird in Hort oder Tagesschule betreut

Im Schulbereich stellen Kinderhorte und Tagesschulen das grösste Angebot an unterrichtsergänzender Betreuung bereit. Diese Angebote werden von 27 Prozent der Schulkinder genutzt. Der Elternanteil an den Kosten beläuft sich im Schnitt auf zwei Fünftel, wobei auch hier teilweise erhebliche Unterschiede zwischen den Gemeinden bestehen. Die pädagogische Betreuungssituation weist in allen Institutionen Entwicklungspotenzial auf: So haben 35 Prozent des Personals in den öffentlichen Kinderhorten eine abgeschlossene pädagogische Ausbildung; in den Kindertagesstätten sind es 46 Prozent.

Den Bericht zur «Situation der familien- und unterrichtsergänzenden Betreuung im Kanton Zürich» hat die Bildungsdirektion im Auftrag des Regierungsrats erstellt. Der Bericht enthält die Ergebnisse von Befragungen der Gemeinden, Schulgemeinden und Betreuungsinstitutionen im Kanton Zürich. Er gibt Auskunft über die Bedarfsabklärung, die Aufsicht, das Angebot und die Nutzung in den Gemeinden und liefert Befunde zur Finanzierung, zum Personal und zu weiteren ausgewählten Qualitätsmerkmalen. Gegenstand des Berichts sind nur diejenigen Angebote, die gesetzlich geregelt sind. 

Ansprechperson für Medien

Dr. Sybille Bayard

Stv. Leiterin Bildungsplanung


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Dienstag, 8. Dezember 2020, von 13 bis 14 Uhr.

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