Zusätzliche Schutzmassnahmen für Zürcher Schulen

Der Bundesrat hat aufgrund der angespannten Corona-Situation in verschiedenen Bereichen die Vorgaben verschärft. Die Bildungsdirektion des Kantons Zürich hat darüber hinausgehende Massnahmen für die Schulen verfügt. Ziel ist es, einen möglichst uneingeschränkten Schulbetrieb mit Präsenzunterricht sicherzustellen.

In der Volksschule wird ab Montag, 2. November 2020 die bisher auf dem Schulareal geltende Maskentragpflicht für alle erwachsenen Personen auf den Unterricht ausgeweitet. Neu gilt diese generelle Maskentragpflicht auch für Schülerinnen und Schüler in der Sekundarschule, auch im Unterricht. Nach wie vor ausgenommen von der Maskentragpflicht sind Kinder im Kindergarten und in der Primarschule.

Spezielle Unterrichtssituationen

Obligatorische Lager sowie weitere Anlässe mit einer oder mehreren Übernachtungen dürfen bis auf weiteres nicht durchgeführt werden. Ausflüge einzelner Klassen ohne Übernachtungen sind unter Einhaltung der bestehenden Schutzvorgaben weiterhin möglich. Auf klassenübergreifende Aktivitäten ist zu verzichten.

Im Sportunterricht oder bei sportlichen Aktivitäten der Schule sollen auf allen Stufen der Volksschule Sportarten oder Turnübungen mit Körperkontakt vermieden werden. Für Schülerinnen und Schüler der Sekundarschule gilt im Sportunterricht keine Maskentragpflicht.

Singen in Gruppen oder das Musizieren mit Blasinstrumenten in Gruppen soll im Musikunterricht oder bei musikalischen Aktivitäten der Schule möglichst nicht stattfinden. Wird gleichwohl in Gruppen gesungen und musiziert, sind die Abstands- und Hygienevorschriften für entsprechende Aktivitäten einzuhalten (grosse Räume, sehr gute Belüftung). 

Weiterhin Präsenzveranstaltungen auf der Sekundarstufe ll

In den Schulen der Sekundarstufe II dürfen weiterhin Präsenzveranstaltungen stattfinden. In den Klassenzimmern sowie auf dem gesamten Schulareal gilt ab dem 2. November 2020 eine Maskentragpflicht für sämtliche Personen. Klassenlager mit Übernachtungen sind bis auf Weiteres nicht mehr möglich.

Für Veranstaltungen gelten die Vorgaben des Bundesrates.

Regierungspräsidentin Silvia Steiner

Vorsteherin der Bildungsdirektion


+41 43 259 23 12

Mittwoch, 28. Oktober 2020, bis 19.15 Uhr

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