Änderung der Verordnung über die Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung

Personen über 40 Jahre sollen eine kostenlose Standortbestimmung, Potenzialabklärung und Laufbahnberatung in Anspruch nehmen können. Der Regierungsrat hat die gesetzlichen Bestimmungen angepasst, um die Zielgruppe von der Gebührenpflicht zu befreien.

Der Bundesrat hat im Mai 2019 eine Reihe von Massnahmen zur Förderung des inländischen Arbeitskräftepotenzials beschlossen. Eine dieser Massnahmen sieht vor, dass Personen über 40 Jahre schweizweit eine kostenlose Standortbestimmung, Potenzialabklärung und Laufbahnberatung in Anspruch nehmen können. Das Ziel ist, dass Personen über 40 Jahre gut gerüstet sind für die Herausforderungen, die durch stetige Veränderungen in der Arbeitswelt entstehen. 

Am 1. Januar 2021 starten in einzelnen Kantonen die Pilotprogramme. Diese testen, ob sich die vorgeschlagenen Instrumente und Beratungsformate für die Beratung der Zielgruppe eignen. Damit der Kanton Zürich die Massnahme umsetzen und am Pilotprogramm teilnehmen kann, muss die genannte Zielgruppe von der bestehenden Gebührenpflicht für die Beanspruchung der Leistungen der Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung befreit werden.

Ansprechperson für Medien

André Woodtli

Chef Amt für Jugend und Berufsberatung, Bildungsdirektion


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Donnerstag, 10. September 2020, von 10 bis 11 Uhr.