Masken in den Innenräumen der Schule, aber nicht während des Unterrichts

Im Kanton Zürich starten alle Schulstufen mit ganzen Klassen ins neue Schuljahr. An den Gymnasien und Berufsfachschulen tragen die Schülerinnen und Schüler ausserhalb des Unterrichts in den Innenräumen der Schule Masken.

«Aufzeichnung der Medienkonferenz vom 11.8.2020»

Im Kanton Zürich starten die Schulen mit Schutzkonzepten ins neue Schuljahr. Es gelten weiterhin dieselben Abstands- und Hygienevorschriften wie vor den Sommerferien. Neu werden auch auf der Sekundarstufe II ganze Klassen unterrichtet. 

Während für die Schülerinnen und Schüler der obligatorischen Schulen Hygienevorschriften gelten, aber die Abstandsregeln vor allem zwischen den Erwachsenen eingehalten werden müssen, gelten die Abstandvorschriften auf der Sekundarstufe II für Lehrpersonen sowie auch für Schülerinnen und Schüler.

Fixe Sitzordnungen in den Klassen der Gymnasien und Berufsfachschulen

In allen Schulzimmern der Gymnasien und der Berufsfachschulen muss während des Unterrichts ein möglichst grosser Abstand zwischen den Einzeltischen eingerichtet werden. Ausserdem gilt eine fixe Sitzordnung in den Klassen, damit jederzeit nachvollziehbar ist, wer wo gesessen hat.

Wenn die Schülerinnen und Schüler an ihrem Platz sitzen, tragen sie keine Masken.Wenn sie sich jedoch im Schulhaus bewegen und damit die Kontakte nicht mehr genau nachvollziehbar sind, müssen sie in den Innenräumen des Schulareals eine Maske tragen. Dasselbe gilt für die Lehrpersonen.

Masken werden ebenso in besonderen Unterrichtssituationen getragen, wie zum Beispiel beim gemeinsamem Arbeiten im naturwissenschaftlichen Labor oder im berufspraktischen Unterricht, wenn die Lernenden gemeinsam an einer Maschine arbeiten.Die Schulen stellen den Schülerinnen und Schülern keine Masken zur Verfügung. Sie verfügen jedoch über einen ausreichend grossen Vorrat an Masken, um bei Härtefällen oder wenn Jugendliche die Maske vergessen haben, Masken abzugeben.

Sollte sich die epidemiologische Situation in den nächsten Wochen stark verändern, hat die Bildungsdirektion in Absprache mit der Gesundheitsdirektion die Möglichkeit, weitere Massnahmen zu ergreifen oder die bestehenden Massnahmen zu lockern.

Quarantänevorschriften gelten auch für Kinder und Jugendliche

Die Quarantänevorschriften für Reisende, die aus Risikoländer zurückkehren, gelten auch für Kinder und Jugendliche. Jene Schülerinnen und Schüler, die aus diesen Gründen nicht in die Schule kommen können, erhalten eine entschuldigte Absenz, haben aber kein Anrecht auf Fernunterricht. Wenn eine Lehrperson weiss, dass ein Kind aus einem Risikoland eingereist ist und sich die Familie nicht an die Quarantänevorschriften hält, wird dieses Kind nach Hause geschickt. Die Schule macht eine Meldung an den kantonalen schulärztlichen Dienst (SAD).

Erfreuliche Situation: Mehr Lehrverträge abgeschlossen

Trotz der Corona-Krise konnten in diesem Jahr mehr Lehrverträge abgeschlossen werden als vor einem Jahr. Per Ende Juli 2020 resultierten 12'427 abgeschlossene Lehrverträge. Per Ende Juli waren noch 2179 Lehrstellen im Kanton Zürich nicht besetzt. Die Bildungsdirektion hat die Frist für das Einreichen der Lehrverträge dieses Jahr bis zu den Herbstferien verlängert, damit möglichst viele Jugendliche noch eine Lehrstelle finden können.