Die ersten 100 Tage als neue Datenschutzbeauftragte in besonderen Zeiten

Sie freue sich sehr, dass durch Corona Datenschutz so intensiv diskutiert werde, sagte Dr. Dominika Blonski an einer Medienkonferenz. Die neue Datenschutzbeauftragte übernahm ihr Amt vor gut 100 Tagen – während der ausserordentlichen Lage und im Homeoffice. Die Grundrechte sind gerade in Krisenzeiten zu schützen. Gesundheitsschutz mit Datenschutz ist machbar, wenn der Wille da ist. Vertrauen darf nicht verspielt werden und Datenschutz ist dafür Voraussetzung. Mit Sensibilisierung und Zusammenarbeit will die Datenschutzbeauftragte Datenschutz noch stärker in der Gesellschaft und der Verwaltung verankern.

Gleich zu Beginn ihrer Amtszeit war die Datenschutzbeauftragte gefordert. Alles drehte sich um Corona. Mit der Pandemiebekämpfung rückten Fragen zu allen Aspekten des Schutzes der Privatsphäre in den Fokus. Einerseits wurden mit der ausserordentlichen Lage die meisten Grundrechte eingeschränkt, etwa die Versammlungsfreiheit oder die Wirtschaftsfreiheit. Andererseits mussten sehr schnell sehr viele – auch sensitive – Personendaten im Homeoffice ausserhalb der gesicherten Geschäftsumgebung bearbeitet und übermittelt werden. Die Datenschutzbeauftragte und ihr Team konnten die Herausforderung gut bewältigen, da in den letzten 25 Jahren solide Strukturen aufgebaut worden waren.

Ein Engagement für die Grundrechte gerade in Krisenzeiten

Auch das Notrecht ist Recht und es muss nach gesetzlichen Vorgaben gehandelt werden. Die Grundrechte gelten gerade in Krisensituation. Die Grundrechte basieren auf den Menschenrechten und definieren so die Grundwerte der Gesellschaft. Der Datenschutz ist in den Rechten auf Privatsphäre und persönliche Freiheit verankert. Ohne diese Rechte werden die Bürgerinnen und Bürger manipulierbar und wird die freie Meinungsbildung unmöglich. Grundrechte können eingeschränkt werden. Dafür müssen jedoch rechtliche Regelungen bestehen. Die Einschränkungen müssen notwendig sein, um die Krise zu bewältigen, und sie müssen verhältnismässig sein, es muss also die Lösung gewählt werden, die die Rechte der Bürgerinnen und Bürger am wenigsten beschneidet. Auch in der Krise muss das Handeln des Staates nachvollziehbar sein.
In der aktuellen Gesundheitskrise darf nie vergessen werden, dass positiv auf Corona getestete Personen in erster Linie besonderen Schutz verdienen und nicht wie Aussätzige an den Pranger gestellt werden dürfen.

Digitalisierung ist nicht mehr Zukunftsmusik

Der Lockdown in diesem Frühjahr hat einmal mehr gezeigt, welches Potenzial in der Digitalisierung steckt. Dank den digitalen Zusammenarbeitsmöglichkeiten konnten die Wirtschaft und die Verwaltung im Homeoffice weiter funktionieren. Trotz Schulschliessungen konnte das Recht auf Bildung aufrechterhalten werden. Die Datenschutzbeauftragte und ihr Team bewiesen, dass sie ihre Rolle auch darin sehen, in Zusammenarbeit schnell praxistaugliche und demokratieverträgliche Lösungen zu finden. Sie prüften digitale Tools summarisch und stellten auf der Website www.datenschutz.ch eine Liste zur Verfügung, die auch international beachtet wurde. Mit dem Ende der ausserordentlichen Situation gilt es, Fragen des Datenschutzes und der Informationssicherheit nochmals genauer anzuschauen.

Schutz der Privatsphäre ist eine Frage des Willens

Die Krisensituation hat neue Bedürfnisse aufgezeigt. Homeoffice und Distance Learning werden auch in Zukunft wichtig bleiben. Sie machte aber auch deutlich, dass nicht die Technologie den Schutz der Privatsphäre bedroht, sondern mangelnder Wille, falsche Geschäftsmodelle oder Unwissen. Die SwissCovid-App zeigt, dass Datenschutz weder der Digitalisierung noch dem Gesundheitsschutz entgegensteht, wenn er von Anfang an mitgedacht wird. Sie sollte als Vorbild für die weitere Digitalisierung der Verwaltung und der ganzen Gesellschaft dienen.

Für eine Zukunft in einer demokratischen Gesellschaft

Die Krise macht sichtbar, dass Datenschutz Prävention ist. Dank der hohen Sensibilisierung und den soliden Strukturen konnte die kantonale Verwaltung die ausserordentliche Situation ohne grössere Probleme meistern. Die Datenschutzbeauftragte wird den von ihrem Vorgänger in 25 Jahren aufgegleisten Weg fortführen. Sie wird verstärkt in Sensibilisierung und Zusammenarbeit investieren und mit ihrem Team die Mitarbeit an den Digitalisierungsprojekten weiter ausbauen. Zudem soll das Bewusstsein über die Bedeutung des Schutzes der Privatsphäre gefördert und dadurch der Wille gestärkt werden, demokratieverträgliche technologische Lösungen zu erarbeiten.