Winterthurer «Wärmering-Affäre»: Staatsanwaltschaft erhebt Anklage gegen zwei Personen

Die Staatsanwaltschaft III des Kantons Zürich hat am 14. Mai 2020 im Zusammenhang mit der sogenannten Winterthurer «Wärmering-Affäre» Anklage gegen zwei ehemalige Kaderpersonen von Stadtwerk Winterthur erhoben. Den Beschuldigten wird im Zusammenhang mit der buchhalterischen Wertberichtigung von offenen Forderungen gegenüber der Wärme Frauenfeld AG Urkundenfälschung im Amt vorgeworfen.

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Als Folge einer Strafanzeige und nach der für Beamten- und Behördendelikte notwendigen Ermächtigung durch das Zürcher Obergericht hatte die Zürcher Staatsanwaltschaft anfangs 2018 ein Strafverfahren gegen verschiedene Personen eingeleitet. Im Verfahren ging es darum, die Vorwürfe hinsichtlich ihrer strafrechtlichen Relevanz zu untersuchen.

Die Staatsanwaltschaft III des Kantons Zürich hat das Strafverfahren nun abgeschlossen und am 14. Mai 2020 gegen den ehemaligen Direktor und den ehemaligen Finanzchef von Stadtwerk Winterthur Anklage wegen Urkundenfälschung im Amt erhoben. Konkret wird den beiden vorgeworfen, die geltenden Rechnungslegungsvorschriften verletzt zu haben, indem sie die Wertberichtigung von offenen Forderungen in Millionenhöhe von Stadtwerk Winterthur gegenüber der Wärme Frauenfeld AG über eine falsche Kostenstelle verbucht haben. Dies mit dem Resultat, dass der Eigenwirtschaftsbetrieb Energie-Contracting von Stadtwerk Winterthur besser dargestellt wurde, als er tatsächlich war. Hierdurch entstand ein falsches wirtschaftliches Gesamtbild in der Buchhaltung 2015 von Stadtwerk Winterthur und der Stadt Winterthur, da anstelle von Energie-Contracting dafür andere Eigenwirtschaftsbetriebe schlechter dargestellt wurden, als sie tatsächlich waren.

Beantragt werden für die beiden Beschuldigten bedingte Geldstrafen sowie die Übernahme der Verfahrenskosten. Gegen den ehemaligen Direktor wird zusätzlich noch Anklage wegen ungetreuer Amtsführung im Zusammenhang mit der Verletzung der damals geltenden Sponsoring-Richtlinien von Stadtwerk Winterthur erhoben. Die von der Staatsanwaltschaft gegen den damals zuständigen Stadtrat sowie gegen einen Bereichsleiter von Stadtwerk Winterthur geführten Verfahren wurden eingestellt, weil diesen beiden Personen kein strafrechtlich relevantes Fehlverhalten nachgewiesen werden konnte. Die beiden Einstellungsverfügungen sind noch nicht rechtskräftig.

Da die Verfahrens- und die Kommunikationshoheit mit der Anklageerhebung an das zuständige Gericht übergeht, kann die Staatsanwaltschaft über den Inhalt dieser Medienmitteilung hinaus keine weiteren Informationen erteilen.

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Marc Demont, lic. iur.

Staatsanwalt


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Heute Donnerstag, 14. Mai 2020, von 13.30 bis 17 Uhr.

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