Richtigstellung: Versammlungsverbot gilt im öffentlichen Raum absolut

Das Sicherheitsdepartement der Stadt Zürich stellt sich laut einer Medienmitteilung von heute Nachmittag auf den Standpunkt, Demonstrationen seien gemäss Covid-Verordnung 2 des Bundesrates bewilligungsfähig. Diese Deutung ist falsch, da gemäss Artikel 7c der Verordnung Menschenansammlungen von mehr als 5 Personen im öffentlichen Raum absolut verboten sind.

Der Bezug auf die Kantonale Führungsorganisation (KFO) entbehrt einer Grundlage. Die Stadt Zürich ist seit mehreren Wochen in der KFO eng integriert. In der ganzen Zeit kam es nie zu einer Differenz zum Thema Versammlungsverbot.

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