Gemeinden erhalten Beiträge zur schnellen Unterstützung von Selbständigerwerbenden

Der Finanzdirektor des Kantons Zürich hat eine Verfügung unterzeichnet, die eine Auszahlung von total 15 Millionen Franken aus der kantonalen ZKB-Jubiläumsdividende an die Gemeinden ermöglicht. Damit sollen die Gemeinden drohende Notlagen von Selbständigerwerbenden abfedern können. Die Verfügung ist in enger Zusammenarbeit und Abstimmung mit dem Gemeindepräsidentenverband und der Sozialkonferenz entstanden.

Die Zahlung ist ein Element des Notstandspakets zur Milderung der wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Krise, das der Regierungsrat am 19. März den Medien vorgestellt hat. Seither hat die Finanzdirektion zusammen mit dem kantonalen Sozialamt, dem Gemeindepräsidentenverband, der Sozialkonferenz und den beiden Städten Zürich und Winterthur die Ausführungsbestimmungen dazu erarbeitet. Die Summe von 15 Millionen Franken wird demnach proportional zur Bevölkerungsstärke der Gemeinden an diese aufgeteilt. Es sind auch die Gemeinden, welche die Unterstützung festlegen und auszahlen. Die Gemeinden verfügen über die besten Ortskenntnisse und über die personellen Mittel, um rasch und unbürokratisch abzuklären, wo eine individuelle Hilfe angezeigt ist.

Die Gelder sind gemäss der Verfügung des Finanzdirektors aber an Bedingungen geknüpft. So sollen sie subsidiär zu jenen des Bundes zum Einsatz gelangen und müssen insbesondere dort eingesetzt werden, wo damit ein Fall in die Sozialhilfe vermieden werden kann. Profitieren sollen Selbständigerwerbende, die ein Kleinstunternehmen mit höchstens zwei Vollzeitstellen führen. Die Gemeinden müssen sich auf die Bedingungen verpflichten und können den ihnen zustehenden Betrag bei der Finanzdirektion bis Ende September abrufen. Sie müssen der Finanzdirektion bis Ende April 2021 eine Abrechnung vorlegen – benötigen sie das ausbezahlte Geld nicht vollständig, wird eine entsprechende Rückzahlung fällig.

Die Finanzdirektion erwartet jedoch, dass der Bedarf gross sein wird. Sie geht auch davon aus, dass viele Gemeinden weitere, eigene Mittel für das Abwenden von Notfällen frei machen werden. Ein Teil der Gemeinden hat bereits entsprechende Kredite gesprochen oder in Aussicht gestellt. Über die Verfügung des Finanzdirektors sind sie brieflich informiert worden.

Kontakt für Medien

Regierungsrat Ernst Stocker

Vorsteher der Finanzdirektion


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Montag, 6. April 2020, von 10.30 bis 11.00 Uhr:

Jörg Kündig

Präsident des Gemeindepräsidentenverbandes des Kantons Zürich


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Montag, 6. April 2020

Astrid Furrer

Co-Präsidentin der Sozialkonferenz des Kantons Zürich


+41 79 455 00 33

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