Deutsches Ermittlungsverfahren gegen AfD-Mitglieder: Rechtshilfehandlungen abgeschlossen

Die Staatsanwaltschaft Konstanz hat beim Kanton Zürich Ende 2018 und anfangs 2019 um Rechtshilfe im Verfahren gegen die deutsche AfD-Politikerin Alice Weidel und weitere Personen ersucht. Die Zürcher Staatsanwaltschaft hat das Rechtshilfeverfahren nun abgeschlossen und die erhobenen Beweismittel der Staatsanwaltschaft Konstanz übermittelt.

Die Staatsanwaltschaft Konstanz führt seit November 2018 ein Verfahren gegen die Deutsche AfD-Politikerin Alice Weidel und gegen weitere Mitglieder des AfD-Kreisverbandes Bodenseekreis wegen Verstosses gegen das Parteiengesetz und weiterer Delikte. Im Zuge dieses Ermittlungsverfahrens hat die Staatsanwaltschaft Konstanz am 27. Dezember 2018 und am 1. Februar 2019 Rechtshilfeersuchen an die Zürcher Staatsanwaltschaft übermittelt. Die Ersuchen beinhalten die Herausgabe von Schriftstücken sowie die Einvernahme von Zeugen im Zusammenhang mit Spenden im Namen einer Zürcher Firma für den Wahlkampf von Alice Weidel. Die deutschen Rechtshilfeersuchen haben die Voraussetzungen für Schweizer Rechtshilfe erfüllt (siehe Medienmitteilung der Zürcher Staatsanwaltschaft vom 15. März 2019).

Im Rahmen der Rechtshilfehandlungen hat die Zürcher Staatsanwaltschaft im Auftrag der Staatsanwaltschaft Konstanz in den letzten Monaten Zeugen einvernommen sowie schriftliche Unterlagen sichergestellt. Mittels rechtskräftiger Schlussverfügung hat die Zürcher Staatsanwaltschaft die Rechtshilfe abgeschlossen. Gegen diese Schlussverfügung wurde seitens eines Teils der Betroffenen Beschwerde beim Bundesstrafgericht und hernach beim Bundesgericht erhoben. Dabei wurde der Entscheid der Staatsanwaltschaft, die Rechtshilfe zu gewähren und die Beweismittel an die ersuchende Behörde herauszugeben vollumfänglich geschützt. Da die Schlussverfügung somit in Rechtskraft erwachsen ist, werden die Beweismittel in diesen Tagen an die Staatsanwaltschaft Konstanz übermittelt.

Bezüglich der Strafuntersuchung liegt die Verfahrens- und auch die Kommunikationshoheit bei der Staatsanwaltschaft Konstanz. Dies gilt insbesondere auch für den konkreten Inhalt der übermittelten Beweismittel. Über den Inhalt diese Medienmitteilung hinaus kann die Zürcher Staatsanwaltschaft deshalb keine weiteren Fragen beantworten.

Ansprechperson für Medien, heute Mittwoch, 29. April zwischen 14 und 16 Uhr:
Erich Wenzinger, Leiter Kommunikation Staatsanwaltschaft Kanton Zürich,
Tel. 043 258 22 21

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