Coronavirus: Verzicht auf Prüfungen und Promotion

Mehrere Aufnahmeprüfungen an die Maturitätsschulen können aufgrund der ausserordentlichen Lage nicht stattfinden. Zudem wird an den Mittelschulen die Leistungsbeurteilung ausgesetzt, ausser in den Fächern, die für die Abschlusszeugnisse massgebend sind. Dies haben Regierungsrat und Bildungsrat entschieden.

Aufgrund der ausserordentlichen Lage im Zusammenhang mit dem Coronavirus konnten verschiedene Prüfungen nicht stattfinden: die Aufnahmeprüfung der Berufsmaturität II, die Nachprüfung und die mündlichen Prüfungen der Zentralen Aufnahmeprüfung ans Gymnasium sowie die gestalterische Aufnahmeprüfung für das Liceo Artistico.

Um die entsprechenden Schutzmassnahmen treffen zu können, die das Bundesamt für Gesundheit fordert, hat die Bildungsdirektion zuerst die Verschiebung der Prüfungen auf einen späteren Zeitpunkt beschlossen. Es hat sich inzwischen gezeigt, dass die Einhaltung der Schutzmassnahmen für eine längere Zeit nicht gewährleistet werden kann. Damit die betroffenen Jugendlichen und jungen Erwachsenen Gewissheit über ihre schulische bzw. berufliche Zukunft nach den Sommerferien haben und um die Lehrpersonen in dieser ausserordentlichen Situation zu entlasten, haben der Regierungsrat und der Bildungsrat folgende Beschlüsse gefasst:

Für die Aufnahme in die Kurzgymnasien/ Handelsmittelschulen/ Fachmittelschulen gilt dieses Jahr:

  • Die mündlichen Aufnahmeprüfungen werden nicht durchgeführt. Wer aufgrund der schriftlichen Prüfung noch zusätzlich die mündliche Prüfung hätte absolvieren müssen, wird automatisch ins Kurzgymnasium/in die Handelsmittelschule/in die Fachmittelschule aufgenommen. 
  • Die Eignungsabklärungen für die Aufnahme ins K+S-Gymnasium und das Liceo Artistico werden anhand der bereits von den Schülerinnen und Schülern eingereichten Unterlagen vorgenommen. Die gestalterische Eignungsprüfung des Liceo Artistico findet nicht statt. 

Bei Doppelanmeldungen für das Kurzgymnasium und die Handelsmittelschule bzw. Fachmittelschule gilt:

  • Wer aufgrund der schriftlichen Prüfung die Aufnahme ins Kurzgymnasium nicht bestanden hat und zusätzlich zur mündlichen Prüfung für die Handelsmittelschule bzw. zur Nachprüfung für die Fachmittelschule aufgeboten wurde, wird automatisch in die Handelsmittelschule bzw. Fachmittelschule aufgenommen. 

Für die Zulassung zur Berufsmaturität gilt:


Das Berufsmaturitätsreglement sieht bereits eine prüfungsfreie Zulassung zum Berufsmaturitätsunterricht nach Abschluss der beruflichen Grundbildung (BM 2) für gewisse Ausrichtungen der Berufsmaturität vor. Diese Möglichkeit wird nun auf alle Ausrichtungen der Berufsmaturität ausgeweitet.

Für Bildungsgänge der BM 2 mit Beginn 2020 werden folgende Kandidatinnen und Kandidaten prüfungsfrei in die BM 2 aufgenommen:

  • Kandidatinnen und Kandidaten, die das eidgenössische Fähigkeitszeugnis (EFZ) vor 2020 mit einer Gesamtnote von mindestens 5.0 erlangt haben,
  • Kandidatinnen und Kandidaten, die im Sommer 2020 das Qualifikationsverfahren abschliessen sollen und deren schulischer Notendurchschnitt in den Semesterzeugnissen der beruflichen Grundbildung mindestens 5.0 beträgt.


Für Kandidatinnen und Kandidaten, welche die Voraussetzungen für eine prüfungsfreie Zulassung nicht erfüllen, findet zu einem späteren Zeitpunkt eine Aufnahmeprüfung statt.

Für alle Mittelschultypen sind die Promotionsbedingungen im Schuljahr 2019/2020 wie folgt geregelt:

  • Die Promotion wird im Frühlingssemester 2020 ausgesetzt. Der Promotionsstand am Ende des Herbstsemesters 2019/2020 wird um ein Semester verlängert.
  • Eine Leistungsbeurteilung findet nur in den für das Abschlusszeugnis massgebenden Fächern im zweitletzten und letzten Jahr vor den Abschlussprüfungen statt.


Die neuen Bestimmungen sind am 25. März 2020 in Kraft getreten.

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