Geprüft wird weiterhin nach alter Regelung
Medienmitteilung 21.01.2020
Die Aufnahmeprüfungen der Maturitätsschulen im Kanton Zürich finden weiterhin nach den geltenden Regelungen statt. Die geplante Harmonisierung der Übertritte an die Maturitätsschulen tritt nicht wie geplant dieses Jahr in Kraft. Grund ist eine Beschwerde, die gegen die neue Regelung eingereicht wurde und beim Verwaltungsgericht hängig ist.
Der Regierungsrat hat im Frühling 2019 eine neue Verordnung für die Aufnahmeprüfungen der Zürcher Maturitätsschulen erlassen. Mit der neuen Regelung sollen die Aufnahmeprüfungen im Kanton Zürich harmonisiert werden. Gegen den Beschluss der Regierung wurde Beschwerde erhoben. Das Verfahren ist zurzeit noch am Verwaltungsgericht hängig, deshalb ist eine rechtskräftige Einführung für das Schuljahr 2020/21 nicht mehr möglich.
Da im Februar die ersten Schülerinnen und Schüler in den Schulen mit der Vorbereitung für die Aufnahmeprüfungen der Informatikmittelschulen starten, die im Herbst stattfinden, und zu diesem Zeitpunkt sowohl die Schulen als auch die betroffenen Familien Klarheit über die Aufnahmebedingungen brauchen, ist die Inkraftsetzung für das Schuljahr 2020/21 nicht mehr möglich. Alle Aufnahmeprüfungen im Schuljahr 2020/21 finden deshalb nach bisher geltendem Recht statt.
Für das Langgymnasium heisst das, dass die Vornoten der Schülerinnen und Schülern aus öffentlichen Schulen zählen, und Deutsch sowie Mathematik geprüft werden. Für die Aufnahmeprüfung in das Kurzgymnasium, die Handelsmittelschule, die Fachmittelschule und die Informatikmittelschule bleiben die Prüfungsfächer Deutsch, Mathematik und Französisch; für die BMS ausserdem das Prüfungsfach Englisch. Die Vornoten der Sekundarschülerinnen und -schüler werden nicht berücksichtigt.
Das Inkrafttreten der neuen Verordnung hängt vom rechtskräftigen Ausgang des Rechtsmittelverfahrens ab.
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