25 Jahre Datenschutzgesetzgebung in Zürich: Zurückblicken heisst Vorausschauen

Die technologischen und gesellschaftlichen Entwicklungen im Rahmen der Digitalisierung bergen immer neue Herausforderungen. An der offiziellen Jubiläumsfeier zu 25 Jahren Datenschutzgesetzgebung im Kanton Zürich beleuchteten Referentinnen und Referenten aus Kultur, Rechtswissenschaften und Politik die Fragen und Lösungen, wie die neuen Technologien demokratisch und sozialverträglich gestaltet werden können. Regierungspräsidentin Carmen Walker Späh betonte die Bedeutung des Datenschutzes und der Rechtssicherheit als Standortvorteil.

Bereits 1987 leitete der Regierungsrat eine Weisung für ein Datenschutzgesetz an den Kantonsrat. Aber erst am 6. Juni 1993 kam es zur Volksabstimmung mit 76 Prozent Ja-Stimmen für das Datenschutzgesetz.

Mit dem Gesetz über die Information und den Datenschutz (IDG) führte der Kanton Zürich 2008 zusätzlich das Öffentlichkeitsprinzip ein. Damit regelte er den Zugang und den Nichtzugang zu Informationen umfassend. In diesem Jahr treten weitere Anpassungen in Kraft, wodurch der Datenschutzbeauftragte auch weitere Befugnisse erhält.

Das Menschenrecht auf Privatsphäre schützen

An der Jubiläumsveranstaltung zu 25 Jahren Datenschutzgesetzgebung im Kanton Zürich in Zusammenarbeit mit der Zürcher Hochschule der Künste (ZHdK) stellte deren Rektor Thomas D. Meier einige Beispiele zum Umgang in Kunst und Design mit Fragen der Privatsphäre vor. ZHdK-Professor Felix Stalder diskutierte Fragen zu den Herausforderungen an den Schutz der Privatsphäre in einer Zeit, in der alle zu jeder Zeit miteinander vernetzt sind.

Völkerrechtsprofessorin Astrid Epiney von der Universität Fribourg erläuterte das Menschenrecht auf Datenschutz und die absolute Vorbedingung, dass zusätzliche Datenbearbeitungen durch Verwaltung und Behörden immer durch detaillierte gesetzliche Regelungen gerechtfertigt sein müssen, die demokratische Kontrolle nie aufgeweicht werden dürfe.

Die Geschäftsführerin der Stiftung für Technologiefolgenabschätzung TA-Swiss, Elisabeth Ehrensperger, verlangte eine fundierte Abklärung der Folgen von neuen Technologien, wie künstliche Intelligenz. Es stellt sich die Frage, welche Auswirkungen etwa empathische Roboter auf das Zusammenleben der Menschen haben. Digitalisierung führt zu immer stärkerer Personalisierung. Dadurch wird die Autonomie des einzelnen Menschen eingeschränkt, wodurch die heutige Entwicklung die Errungenschaften der Aufklärung grundlegend infrage stellt.

Technologie demokratiefreundlich gestalten

Seit Inkrafttreten des ersten Datenschutzgesetzes im Kanton Zürich haben sich die Voraussetzungen für den Schutz der Privatsphäre grundlegend verändert. Hätte damals kaum jemand in der Öffentlichkeit telefonieren wollen, hinterlässt heute jede Person ununterbrochen freiwillig und unfreiwillig persönliche Informationen.
Der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte Adrian Lobsiger, wie auch der Präsident der Konferenz der schweizerischen Datenschutzbeauftragten Beat Rudin schilderten, wie die gesetzlichen Voraussetzungen aussehen müssten, um einen unbürokratischen Datenschutz zu gewährleisten, der die Privatsphäre der Bürgerinnen und Bürger wirksam schützt.

Bruno Baeriswyl, Datenschutzbeauftragter seit Inkrafttreten des entsprechenden Gesetzes im Kanton Zürich, betonte, dass auf der ganzen Welt dieselben Technologien entwickelt und eingesetzt werden, unabhängig vom politischen und gesellschaftlichen System. Totalitäre Staaten sehen in ihnen eine Möglichkeit zur Überwachung und Manipulation der Bevölkerung. In demokratischen und liberalen Gesellschaften steht jedoch das Grundrecht auf persönliche Freiheit im Vordergrund, dem sich die Nutzung neuer Technologien unterzuordnen hat. Dabei steht der Gesetzgeber in der Pflicht, die notwendigen Rahmenbedingungen zu schaffen. Es braucht aber mehr Souplesse in der Formulierung der Gesetze. Sie soll sich daran orientieren, welche Wirkung in Bezug auf die Freiheitsrechte der Bürgerin und des Bürgers erreicht werden soll. Der Datenschutz ist immer auch der Gradmesser für die Freiheit, die in einer Gesellschaft herrscht.