Bildungsdirektorin verurteilt Verhalten von Nationalrat Glarner

In der Bundesverfassung ist sowohl die Schulpflicht, als auch die Religionsfreiheit verankert. Der Kanton Zürich praktiziert seit Jahren erfolgreich ein Dispensationsreglement für hohe Feiertage aller Religionen. Dass Nationalrat Andreas Glarner eine sich korrekt verhaltende Lehrerin im Internet diffamiert, ist für die Zürcher Bildungsdirektorin inakzeptabel.

Die Dispensation von Schülerinnen und Schülern aus religiösen Gründen hat im Kanton Zürich eine lange Tradition und ist rechtlich klar geregelt. Früher waren es in erster Linie die katholischen Kinder, die im reformierten Kanton Zürich an gewissen Feiertagen dispensiert wurden sowie jüdische Kinder. Falls sie das wünschen, werden heute Kinder sämtlicher Religionen an einzelnen Tagen pro Jahr dispensiert, wenn in ihrer Glaubensgemeinschaft ein hoher Feiertag ist.

Eine Zürcher Lehrerin, die die Eltern korrekt über diese gesetzlichen Bestimmungen informiert hat, ist von SVP-Nationalrat Andreas Glarner im Internet angeprangert und darüber hinaus aufgefordert worden, passiven Widerstand zu leisten und somit das Gesetz zu missachten. Mit diesem Verhalten überschreitet Glarner jegliche Form von politischem Anstand und Fairness und verletzt die persönliche Integrität dieser Lehrperson. Bildungsdirektorin Silvia Steiner verurteilt dieses Verhalten. Falls die betroffene Lehrerin rechtliche Schritte in Erwägung zieht, wird die Bildungsdirektion sie dabei unterstützen.

(Medienmitteilung der Bildungsdirektion)

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